Fischer-Stechen mit gerichtlichen Folgen

■ Bregenzer Fischer erheben Strafanzeige gegen Polizei wegen versuchten Mordes/ Innsbrucker Gericht: Österreicher durften deutsche Netze nicht einziehen/ Urteil kümmert die Verurteilten wenig

Lindau/Bregenz (taz) —„Wir werden auch in Zukunft weiterhin Fanggeräte, die widerrechtlich in unserem Fanggebiet sind, entfernen“. Mit diesen Worten gibt der Bregenzer Fischer Klaus Bilgeri deutlich zu verstehen, daß der Fischereikrieg am Bodensee noch längst nicht beendet ist. Nur wenn deutsche Fischer ihre Netze nicht mehr auf österreichischem Gebiet auslegen, werde der Streit ein Ende finden. Jetzt läuft eine Strafanzeige gegen die deutschen Fischer und drei Wasserschutzbeamte. Der Vorwurf lautet unter anderem auf versuchtem Mord.

Eskaliert war die seit Jahrzehnten schwelende Auseinandersetzung am 25.Februar. Die beiden österreichischen Fischer Martin und Klaus Bilgeri hatten die aus ihrer Sicht widerrechtlich ausgebrachten Fangnetze ihrer Lindauer Kollegen „konfisziert“, woraufhin sich diese auf die Lauer legten, um die „Täter“ auf frischer Tat zu ertappen. Nach einer Verfolgungsjagd auf dem See wollten die Lindauer Fischer die Österreicher bis zum Eintreffen der Wasserschutzpolizei festhalten. Daraufhin wurden sie, wie sie angeben, von den Österreichern mit einer Schrotflinte bedroht. Als die Wasserschutzpolizei eingriff, versuchten die beiden Bilgeris durch Wendemanöver zu entkomen. Dabei geriet nach Angaben der Kripo Lindau das österreichische Boot unter den Bug des Wasserpolzeibootes und sank. Bilgeri senior (76) mußte mit Unterkühlung im Krankenhaus behandelt werden.

Diesen Vorfall nahmen die beiden Bilgeris zum Anlaß, bei der Staatsanwaltschaft in Feldkirch (Vorarlberg) eine dreizehnseitige Strafanzeige gegen die deutschen Fischer und die drei unbekannten Wasseschutzbeamten einzureichen. Vorgeworfen wird den Beamten unter anderem versuchter Mord, leichte Körperverletzung und Amtsanmaßung. Außerdem dreht der Österreicher jetzt den Spieß um: „Es war eine bewaffnete Angriffshandlung der Deutschen“. Nebensache bleibt, daß er zuerst zum großkalibrigen Schrotgewehr gegriffen hat. Das aber liegt in 30 Meter Tiefe auf dem Grund des Bodensees. Geborgen wurde dagegen eine Kleinbildkamera, mit der Bilgeri senior während der „Fischerstecherei“ Fotos geschossen hatte, die die Angriffstat der Deutschen belegen sollten. Die Fotos jedoch sind recht aussagelos. Ungeachtet dessen hält er seine Anschuldigungen aufrecht.

Eine gerichtliche Niederlage mußten die beiden österreichischen Fischer inzwischen schon einstecken. Das Oberlandesgericht in Insbruck hat nämlich entschieden, daß die Bilgeris im internationalen Bodenseebereich zu Unrecht die Netze der Lindauer Berufsfischer beschlagnahmt haben und diese innerhalb von 14 Tagen zurückgeben müssen. „Ob man das tun wird, wird man sich überlegen müssen“, so Bilgeri junior lapidar. Die Frist ist inzwischen abgelaufen. Klaus Wittmann