MitarbeiterInnen müssen nachsitzen

■ Das neue Ausländergesetz hat Ämtern vor allem Streß und Papierflut gebracht

Mehr Arbeit, jede Menge Verwaltungschaos und eine Flut von neuen Paragraphen, das ist die vorläufige Bilanz der 40 MitarbeiterInnen in der Bremer Ausländerbehörde. Seitdem im Januar das neue Ausländergesetz in Kraft getreten ist, sind die meisten von ihnen ratlos. Es gibt zwar statt früher 34 jetzt 106 genau ausformulierte Paraphen und bundesweit einheitliche Bestimmungen, aber die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften liegen noch nicht vor.

„Während ich im letzten Jahr einen Fall nach eigenem Ermessen entscheiden konnte, muß ich mich heute erst mal durch das ganze Gesetz wühlen“, klagt Dieter Trappmann, der Leiter der Ausländerstelle. „Für unsere Mitarbeiter bedeutet das natürlich eine zusätzliche Belastung. Dazu kommen noch die ganzen Schulungen, die wir veranstalten müssen.“

Bereits im November drückten die ohnehin überlasteten BeamtInnen vier halbe Tage in der Woche die Schulbank. Damals lernten sie nach „ersten Entwürfen“, heute finden nach „vorläufigen Anwendungsvorschriften“ bereits Nachschulungen statt. „Es wäre natürlich sinnvoller, wenn man erst die Vorschriften hat und dann die Leute schult“, kommentiert Friedrich Pielenz, Sachgebietsleiter der Behörde. „So hängen wir zur Zeit etwas in der Luft“.

Hauptproblem für die BeamtInnen: Strittige Fälle bei der Aufenthaltsgenehmigung. Die Genehmigung ist Kernstück des neuen Gesetzes. Gab es früher entweder Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung, so sind nach dem neuen Ausländergesetz noch die Aufenthaltsbewilligung (zwei Jahre) und die Aufenthaltsbefugnis (ein Jahr) dazu gekommen. Die Bewilligung betrifft in erster Linie ausländische StudentInnen und soll sicherstellen, daß nach Beendigung des Studiums die Heimreise angetreten wird. Befugnis wird erteilt, wenn einE AusländerIn aus humanitären Gründen nicht in ihre Heimat geschickt werden kann. Um herauszufinden, wer welchen Status bekommen soll, ist heute viel mehr Papierkrieg nötig.

Der Grund: Wenn ein Ausländer früher eine Aufenthaltsberechtigung beantragte, mußte er seine Altersversorgung lediglich „bestätigen“. Der recht schwammige Begriff hing weitgehend vom Ermessen der Behörde ab. Nach dem neuen Gesetz aber muß der Antragsteller mindestens 60 Monatsbeiträge zur Rentenversicherung nachweisen, ein sehr langwieriges Verfahren.

Noch größer als Anfang des Jahres war die Arbeitsbelastung für die BeamtInnen allerdings kurz vor dem 31.Dezember 1990. „Da haben uns Hunderte von Anträgen zusätzlich überschwemmt“, sagt Amtsleiter Trappmann.

Birgit Ziegenhagen