Selbsttötung nach Verurteilung

■ Bahnpolizist nahm sich das Leben / Berufungsverhandlung stand noch aus

Der 34jährige Bahnpolizist Manfred V. hat sich in der vergangenen Woche in der Nähe von Cloppenburg vor einem Zug geworfen und so das Leben genommen. Manfred V. war im Oktober vom Bremer Amtsgericht für schuldig befunden worden, eine drogenabhängige Prostituierte mit dem Gummiknüppel sexuell mißbraucht zu haben. Der Fall hatte in der Öffentlichkeit für erhebliches Aufsehen gesorgt.

Die vom Gericht als erwiesen angesehene Tat hatte sich am 29. Januar im Bremer Bahnhof abgespielt. Manfred V. war gerufen woren, um die 21-jährige, mit einem Bahnhofsverbot belegte Evelyn N. aus der Bahnhofshalle zu holen.

Auf der Wache soll er die Frau dann mit dem Gummiknüppel vergewaltigt haben. Die Anklage stützte sich auf ein Gutachten des Bundeskriminalamtes, das Scheidensekret an dem Knüppel festgestellt hatte. Demgegenüber hatte Manfred V. immer seine Unschuld beteuert.

Seine Darstellung: Er habe die Plastiktüte der Frau mit behandschuhten Händen durchsucht und sei dabei an schmutzige Unterwäsche gekommen. Später habe er dann mit seinen Handschuhen den Gummiknüpel angefaßt.

Dieser Aussage schenkte das Gericht aber keinen Glauben. Manfred V. wurde in einem spektakulären Urteil zu 20 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Der Richter hatte dies damit begründet, daß eine Aussetzung zur Bewährung bei der „Bevölkerung auf erhebliches Unverständnis“ stoßen würde. Gegen das Urteil hatte Manfred V. Berufung eingelegt. Diese Verhandlung war bislang noch nicht terminiert.

hbk