TV live aus der Gaskammer?

■ US-Fernsehsender will auch Hinrichtungen filmen

San Francisco/Berlin (dpa/taz) — Darf das Fernsehen die Hinrichtung von zur Todesstrafe verurteilten Gefangenen übertragen? Um diese Frage geht es in einem beispiellosen Prozeß, der am Montag in San Francisco begann. Der nicht-kommerzielle lokale TV- Sender KQED in San Francisco hatte auf das Recht geklagt, die letzten Minuten eines Todeskandidaten in der Gaskammer des Gefängnisses von San Quentin mitfilmen und diese Bilder ausstrahlen zu dürfen. Die Klage beruft sich auf eine Entscheidung des obersten Gerichtshofes der USA, daß grundsätzlich alle Stufen der Rechtssprechung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen.

Sensationslüsternheit kann dem klagenden Fernsehsender dabei kaum nachgesagt werden. KQED ist ein nicht-kommerzieller Kanal, der seine Betriebskosten ausschließlich durch Spenden deckt und dessen Nachrichtenprogramme als außerordentlich fundiert gelten. Nachrichtenchef Michael Schwarz geht es in der Klage vielmehr darum, die US-amerikanische Bevölkerung mit der Exekution und dem Todeskampf der Verurteilten zu konfrontieren: „Bilder von einer Hinrichtung,“ so Schwarz, „berühren eine zentrale Frage: Ist dies die angemessene Bestrafung für Kapitalverbrechen?“

Als bei der letzten Hinrichtung in Kalifornien 1967 der schreiende und tobende Delinquent in die Gaskammer gezerrt wurde, bezeugten diesen schrecklichen Vorgang auch 14 Journalisten. Fotoapparate und Kameras allerdings waren damals nicht zugelassen. Allein in den kalifornischen Gefängnissen sitzen heute 250 Häftlinge in Todeszellen und „warten“ — oft schon seit Jahren — auf ihre Hinrichtung. beho