„Erst mal umsetzen...“

Gleichstellungsgesetz für Italienerinnen/ Belohnungen für Frauenbevorzugung am Arbeitsplatz  ■ Aus Rom Werner Raith

Drei Jahre haben Roms Senatoren und Deputierte am Opus gebastelt, und trotz immer wieder drohender Regierungskrisen und bei anderer ähnlicher Gelegenheit erfolgreicher Torpedoaktionen ist es nun Gesetz: Italiens Frauen haben nach dem Gesetz nicht nur die volle Gleichberechtigung am Arbeitsplatz erreicht, wie dies die EG- Normen vorschreiben, sondern ein deutliches bißchen mehr. Denn neben dem Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Zurücksetzung bei der Einstellung wegen befürchteter Schwangerschaft und dem Gebot einer absoluten Gleichbehandlung bei gleicher Qualifikation haben die Gesetzgeber auch noch wichtige weitere Vorschriften gesetzt. Diese dienen gleichzeitig dem Abbau von Minderprivilegierungen und der Festigung künftiger Positionen.

So verfügt das Gesetz, bisher einmalig in Europa (die USA haben eine ähnliche Norm), eine schlichte Beweislastumkehr: Fühlt eine Frau sich zurückgesetzt, so muß nicht sie beweisen, daß sie recht hat, sondern der Arbeitgeber, daß sie im Unrecht ist. Der zuständige Richter muß auf Antrag der Frau den Arbeitgeber oder den Abteilungsleiter vorladen, ihm eine bestimme Frist zur Demonstration der Haltlosigkeit der Vorwürfe setzen — gelingt ihm dies nicht, wird er mit Geldstrafe oder sogar mit Haft belegt.

Darüber hinaus haben die Gesetzgeber es auch nicht versäumt, die noch immer bestehende Disparität entschieden anzugehen. Nicht nur, daß bisher vorwiegend von Männern regierte Spitzenjobs nun auch mit entsprechend qualifizierten Frauen besetzt werden müssen und die Firma streng darauf achten muß, Ausschreibungen und Neubesetzungen Frauen zugänglich zu machen: Betriebe, die bei der Einstellung neuer Kräfte Frauen bei gleicher Qualifikation nachweislich grundsätzlich Männern vorziehen, können mit einer ansehnlichen Belohnung (über die Steuer oder aus Fonds) rechnen.

Italiens Frauenverbänden und den Politikerinnen, allen voran die seit fast einem Jahrzehnt zäh kämpfende Vorsitzende des „Nationalkomitees Gleichberechtigung Frauen-Männer“, Tina Anselmi, ist natürlich klar, daß „wir das alles nun erst mal umsetzen müssen, und das wird keine leichte Aufgabe sein“. Dafür sieht das neue Gesetz die Einrichtung eines beim Arbeitsministerium angesiedelten „Nationalkomitees zur Realisierung der Gleichbehandlung von Arbeitern und Arbeiterinnen“ vor, an das sich jede Frau wenden kann, die sich unsicher ist, welche Rechte sie im Betrieb hat.