: Fußtritt gegen Auto
Frankfurt (dpa) — Wenn ein Fußgänger gegen ein Auto tritt, kann den Fahrer durchaus eine Mitschuld treffen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden. Das Gericht teilte den Schaden, den ein Fußgänger mit einem kräftigen, rund 2.000 Mark teuren Tritt gegen den Kotflügel eines Wagens verursacht hatte, zu zwei Dritteln auf den Fußgänger und einem Drittel auf die haftende Autohalterin auf. Der Freund der Frau hatte den Wagen derart rücksichtslos über einen Fußgängerüberweg mit Ampel gesteuert, daß er die Empörung des Fußgängers erregte. Allerdings hatten sich auch Fußgänger falsch verhalten: Sie waren trotz eines roten Signals über den Zebrastreifen geströmt. Der Autofahrer hatte sich hupend in die Menge gedrängt, worauf einer der Fußgänger gegen den Kotflügel trat. (Az.: 32/30 C 1936/89-48)
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