Umweltsenat bei Sommersmog hilflos

■ Mit den warmen Tagen wird die zunehmende Ozonkonzentration zum Umweltproblem/ Umweltsenator rät dann, im Freien Anstrengungen zu unterlassen/ AL fordert weiterhin Fahrverbot

Berlin. Welche Ozonwerte die sieben Meßstellen der Umweltverwaltung messen, sagt seit dieser Woche wieder das Metereologische Institut der FU an. Unter der Telefonnummer 1164 war gestern zu erfahren, daß die Ozonwerte »gering« seien — noch. Die Metereologen haben aber diese Woche die Ozonansage wieder eingeführt, weil die Ozonwerte mit den ersten warmen und sonnigen Tagen steigen werden. Im letzten Jahr übersprang der Ozonwert einen sogenannten Grenzwert pünktlich zum Sommeranfang: In drei Bezirken war pro Kubikmeter Luft mehr als 180 Mikrogramm des dreiatomigen Sauerstoffmoleküls vorhanden. Die Menschen, deren Atemwege empfindlich sind, sollten sich nachmittags im Freien nicht anstrengen.

Auch dieses Jahr muß der Umweltsenat dem Sommersmog wieder hilflos entgegensehen. Die vom Wintersmog bekannten Fahrverbote wird er auch dann nicht aussprechen, wenn der Ozonwert für alle Berliner auf die gesundheitsgefährdenden 360 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft steigt. Im letzten Jahr kletterten die Sommersmogwerte allerdings nicht in diese Höhe.

Umweltpolitische Konsequenzen fordert nur die Fraktion AL/Bündnis 90. Es passiere immer häufiger, daß Menschen vor sommerlichem Wetter gewarnt und eingesperrt werden, um dem Autoverkehr freie Fahrt zu geben, argumentiert Hartwig Berger. Die Fraktion AL/Bündnis 90 besteht weiterhin auf ihre Forderung aus dem vergangenen Jahr. In Berlin kämen 40 Prozent der Stickoxyde aus Autoauspüffen, damit seien Kraftfahrzeuge Hauptverursacher des Sommersmogs und deshalb müsse analog zur Wintersmog-Verordnung folgendes gelten:

Vorwarnstufe, wenn an drei Stellen in Berlin Ozon auf über 120 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft steigt,

Alarmstufe 1 bei über 180 Mikrogramm,

Alarmstufe 2 bei über 360 Mikrogramm.

Während der beiden Alarmstufen wäre die Benutzung von Kraftfahrzeugen untersagt, wenn sie nicht mit Dreiwege-Kat ausgerüstet oder von einem Elektromotor angetrieben werden. Weitere Ausnahmen vom Fahrverbot wären zu regeln. Auch wäre während der Alarmstufen der Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen ähnlich wie nach der Wintersmogverordnung einzuschränken. Die politisch Verantwortlichen halten sich mit Fahrverboten deshalb zurück, weil im Gegensatz zum Wintersmog sich eine Ozonbelastung sehr weiträumig ausbreitet und sich zum Teil in verkehrsfernen Gebieten stärker konzentriert. Verkehrsverbote würden vor Ort deshalb nicht effektiv wirken, sagen sie. Berger hält dagegen, daß Berlin seine Ozonbelastung aber auch dann reduzieren muß, wenn das Land Brandenburg mehr davon profitieren sollte, als die Spree-Metropole. Darüberhinaus verringere sich bei windarmen Wetterlagen auch die Schadstoffbelastung im Berliner Stadtgebiet erheblich. Dirk Wildt