Ost-Städte erhalten Geldspritze

■ Für die Städtebauförderung in den fünf neuen Ländern sind in den Jahren 1991 und 1992 insgesamt 1,5 Milliarden Mark vorgesehen/Bonn steuert 630 Millionen bei

Bonn (dpa) — Bundesbauministerin Irmgard Adam-Schwaetzer (FDP) hat sich mit Berlin und den fünf neuen Ländern über die Verteilung der Bonner Städtebau-Förderungsmittel in Höhe von jeweils 630 Millionen Mark in den Jahren 1991 und 1992 verständigt. Das Finanzvolumen einschließlich der Länder- und Gemeindeanteile beträgt in diesen beiden Jahren insgesamt 1,5 Milliarden Mark. Für die Jahre 1993 und 1994 stellt der Bund Finanzhilfen von jährlich 380 Millionen Mark bereit. Die Städte und Gemeinden in Ostdeutschland können mit diesen Geldern gegen den baulichen Verfall vorgehen und mit einer geordneten Städtebauplanung beginnen.

Die Bauministerin forderte die Kommunen in den fünf neuen Ländern auf, Anträge auf Fördermittel ab sofort zu stellen. Die Mittel sind für vier Aufgabenbereiche vorgesehen: Für Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen — Maßnahmen der Bodenordnung, Erwerb von Grundstücken, Änderung von Erschließungsmaßnahmen bei Straßen, Grünanlagen, Spielplätzen und Versorgungsanlagen — steuert der Bund zum Gesamtvolumen von 900 Millionen 300 Millionen Mark bei, für den städtebaulichen Denkmalschutz 180 Millionen Mark in den ersten beiden Jahren und 80 Millionen Mark in den Folgejahren. Bei beiden Programmen erhält das Land Sachsen von Bonn einen Anteil von 30,6 Prozent, Sachsen-Anhalt von 17,87 Prozent, Thüringen von 16,0, Brandenburg von 15,76, Mecklenburg- Vorpommern von 11,37 und Ost- Berlin von 8,4 Prozent.

Für städtebauliche Planungsleistungen zur schnellen Standortvorbereitung und Sicherung von Gewerbe und Industrie gibt der Bund 1991 und 1992 je 50 Millionen Mark. Davon entfallen 33,4 Prozent auf Sachsen, 19,5 Prozent auf Sachsen- Anhalt, 17,5 auf Thüringen, 17,2 auf Brandenburg und 12,4 auf Mecklenburg-Vorpommern. Ost-Berlin ist hier nicht einbezogen. Städtebauliche Modellvorhaben fördert der Bund in den beiden Jahren jeweils mit 100 Millionen Mark. Sie werden von Bund und Ländern gemeinsam ausgewählt.