Ost-Kommunen ausgetrickst

■ Der BUND rät zu rechtlichen Schritten gegen den Ausverkauf durch Energieversorgungsunternehmen

Bonn (taz) — Städte und Gemeinden in den neuen Bundesländern sollen die Treuhandanstalt jetzt mit rechtlichen Verfahren überziehen — das schlägt der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) vor. Ein neues Gutachten habe ergeben, so BUND- Sprecher Georg Löser, daß die juristischen Voraussetzungen „ermutigend“ seien. Die Kommunen könnten so den Kampf um die Energieversorgung gegen die großen West-Unternehmen doch noch gewinnen.

Der BUND wirf der Treuhandanstalt vor, „entgegen geltendem Recht“ kommunale Energieunternehmen an West-Monopolisten zu verschachern. Wenn sich Städte und Gemeinden im Osten darauf einließen, warnt Löser, würden sie „im Jahr ein bis zwei Milliarden an westliche Firmen“ verschenken. Denn Erfahrungen in den alten Bundesländern zeigten: Kleine kommunale Kraftwerke arbeiten umweltschonender und profitabler als große Energieversorgungsunternehmen. Außerdem sichern sie „Arbeitsplätze in der Region“. Tausende von kleinen Heizkraftwerken könnten ohne große Schwierigkeiten in ökologische Braunkohle-Wirbelkraftwerke umgewandelt werden. Laut Löser gäbe es genügend westliche Ingenieurfirmen und Finanziers, „die Kapital und Anlagentechnik für den Umbau mitbringen“. Diese zögerten allerdings noch, ins Geschäft einzusteigen, weil sie befürchteten, Städte und Gemeinden würden durch Monopolisten und Landesregierungen „ausgetrickst“. Westliche Städte sollten beim Aufbau kommunaler Stadtwerke mit Know-how und Geld aushelfen. Mit den Gemeindevertretern geht Löser hart ins Gericht: „Sie wehren sich zu schwach gegen die Treuhand, weil sie ihre Rechte nicht kennen.“ Das BUND-Gutachten soll nun an alle größeren Städte verschickt werden. Nach dieser Studie haben die Kommunen das Recht, gegenüber der Treuhand auf „Kommunalisierung“ zu pochen. Die Vorschrift im Einigungsvertrag, nach der Landkreise, Städte und Gemeinden nur 49 Prozent der Energieversorgung übernehmen dürfen, sei schlicht verfassungswidrig. Gutachter Dieter Gersemann warnt: „Die Kommunen müssen jetzt verhindern, daß bei den Gerichten Aktiengesellschaften zugunsten der Energiemonopole eingetragen werden.“ Durch einstweilige Anordungen könnten sie den Ausverkauf durch die Treuhand erst mal stoppen lassen. Gersemann schlägt außerdem vor: Gegen die bereits geltenden Stromverträge sollten die Gemeinden Feststellungsklagen einreichen. Tina Stadlmayer