Obdachlosenasyl scheitert an unklarer Eigentumsfrage

Prenzlauer Berg. Im Stadtbezirk Prenzlauer Berg wird es vorerst doch kein Obdachlosenasyl geben. Obwohl der Senat für die Einrichtung des Asyls in der Lychener Straße 61 zwei Millionen Mark zur Verfügung gestellt hatte, scheiterte das Projekt an den unklaren Eigentumsverhältnissen. Die zuständige Wohnungsbaugesellschaft konnte keinen langfristigen Mietvertrag mit dem Bezirksamt abschließen. Das sei nur ein Beispiel für eine Misere, die ihre Ursache in dem im Einigungsvertrag festgelegten Grundsatz »Eigentumsrückgabe vor Entschädigung« habe, erklärte Matthias Klipp vom Neuen Forum. Der Stadtbezirksrat für Bau- und Wohnungswesen ist verärgert: Die Wohnungsbaugesellschaften müssen zur Zeit eine Art Notgeschäftsführung betreiben.

Sie seien nicht einmal rechtlich abgesichert, wenn sie Altbauten sanieren wollten. »Wie sollen unter diesen Umständen die noch über tausend leerstehenden Wohnungen in Prenzlauer Berg bewohnbar gemacht werden, wenn ich bis zur Klärung der Eigentumsfragen keine Innentoiletten bauen darf, wo es vorher Außentoiletten gab, keinen baufälligen Kachelofen gegen einen Gasofen austauschen darf?« In Berlin wurden allein rund 15.000 Anträge auf Rückgabe gestellt. »Zeigen Sie mir den Mieter, der bereit ist, Hand anzulegen in seiner Wohnung, wenn er nicht weiß, was der neue Vermieter mit ihm zu tun gedenkt.« adn