Honecker muß ohne seine Rente auskommen

■ Bundesrepublik stellte Überweisung der Altersversorgung ein/ Keine Reaktion aus Moskau

Berlin/Bonn (dpa) — Der ehemalige DDR-Staats- und Parteichef Erich Honecker und seine Ehefrau Margot können nach Behördenangaben in diesem Jahr keine deutsche Rente mehr bekommen. Ein Sprecher der für die Renten in der ehemaligen DDR zuständigen Überleitungsanstalt in Berlin sagte am Montag auf Anfrage, daß ab 1.April endgültig die Überweisung der Altersversorgung für das Ehepaar Honecker eingestellt worden sei. Die Bundesregierung hat auch drei Wochen nach Honeckers Verschwinden nach Moskau keine Reaktion auf ihre diplomatischen Proteste aus der Sowjetunion erhalten.

Der Sprecher der Überleitungsanstalt erklärte, daß nach dem DDR-Rentenrecht, das noch für dieses Jahr maßgebend sei, keine Renten von Empfängern aus den neuen Ländern in osteuropäische Staaten gezahlt werden können. Die Anstalt habe so unabhängig von der Person Honeckers die Zahlungen einstellen müssen. Für 1992 müsse aber erneut überprüft werden, ob das Ehepaar Honecker eine Altersversorgung aus der Bundesrepublik erhalten könne.

Ab diesem Jahr gelte nach dem Einigungsvertrag das bundesdeutsche Rentenrecht in vollem Umfang. Danach sind auch Rentenzahlungen in das osteuropäische Ausland möglich.

Im Rentenüberleitungsgesetz sei allerdings auch vorgesehen, daß die Renten von Personen, die Menschenrechtsverletzungen begangen hätten, gesondert überprüft werden könnten. Dazu müsse beim Bundesarbeitsministerium eine Kommission gebildet werden, sagte der Sprecher.

Dem Vernehmen nach hat Honecker rund 2.000 Mark pro Monat von der Altersversicherung bezogen. Sie setzte sich aus einer ganz normalen Sozialversicherungsrente und einer Zusatzversorgung als „Verfolgter des Naziregimes“ zusammen. Frau Honecker habe eine Rente aus der sogenannten Staatsversorgung erhalten. Nach Angaben der Justiz hat Honecker noch über 123.000 Mark auf seinen Konten. Das Geld sei aber momentan gesperrt.

In Bonn erklärte eine Sprecherin der Bundesregierung auf Anfrage, daß es im Fall Honecker „keinen neuen Stand“ gebe. Honecker war am 14. März aus dem sowjetischen Militärkrankenhaus in Beelitz bei Potsdam nach Moskau gebracht worden. Gegen ihn hatte die Berliner Justiz im November vergangenen Jahres einen Haftbefehl wegen der Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze an der Berliner Mauer erwirkt. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt auch nach Honeckers Ausflug weiter.