Radio Bremen will keine Wahlwerbespots senden

■ CDU erwägt Klage gegen Direktoriums-Beschluß

Radio Bremen will wie bereits 1987 auch in diesem Jahr keine Parteienwerbung zur Bürgerschaftswahl senden. Diese Absicht des RB-Direktoriums wurde am Mittwoch vom Rundfunkrat mit großer Zustimmung diskutiert. Nur Bremens CDU-Chef Bernd Neumann bestand auf der Möglichkeit, seinen neuen Spitzenkandidaten Ulrich Nölle, wirksam in Szene zu setzen. Das Direktorium zeigte sich davon jedoch unbeeindruckt und wird am kommenden Montag höchstwahrscheinlich bei seiner Entscheidung gegen die Wahlspots bleiben.

„Es war schon ein großer Fehler, daß wir 1987 freiwillig auf die Fernsehwerbung verzichtet haben“, begründet Bernd Neumann heute seinen Kampf um Wahlspots, „die Sozis können ihren Kandidaten Wedemeier ja sowieso ständig im Fernsehen vorführen“. Neumann will die Wahlwerbung zur Not sogar vor Gericht durchsetzen: „Wir werden das rechtlich prüfen lassen und gegebenenfalls auch klagen“, kündigte er gestern an.

Damit begibt sich die CDU in die Nachfolge der Marxistisch- Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD). Die hatte 1987 dagegen geklagt, daß sie sich wegen des Wahlkampfbegrenzungsabkommens nicht im öffentlich- rechtlichen Sender vorstellen durfte. Nachdem sie vom Bremer Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht abgewiesen worden war, bekam sie letztlich vor dem Bundesverwaltungsgericht recht. Radio Bremen hätte sich damals nicht dem Wahlbegrenzungsabkommen der großen Parteien unterwerfen dürfen, hieß es in der Entscheidung. Die Bundesverwaltungsrichter wiesen jedoch gleichzeitig darauf hin, daß Radio Bremen — bundesweit einmalig — tatsächlich nicht zur Ausstrahlung von Parteienwerbung verpflichtet ist. Allerdings müsse über die Frage der Wahlspots frei von direkter Einflußnahme der Parteien entscheiden — eine Voraussetzung, die Radio Bremen 1987 verletzt habe.

Dies sollte dem RB-Direktorium in diesem Jahr nicht wieder passieren. Deshalb legte es dem Rundfunkrat am Mittwoch bereits die fertige Entscheidung zur Diskussion vor. „Die Rechtslage hat sich aber seit 1987 verändert“, beharrt Bernd Neumann auf seinem Rechtsstandpunkt. Schließlich verpflichte das 1989 verabschiedete Bremer Landesmediengesetz die privaten Sender ausdrücklich zur Ausstrahlung von Wahlwerbung. Damit sei die gesetzliche Ausnahmeregelung für Radio Bremen hinfällig geworden. Ase