Gorleben-BI ausgebremst

■ Staatsanwaltschäft hält Salzlager für rechtens

Berlin (taz) — Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hält die bisherige Praxis der Ablagerung von Salzgestein aus dem Gorlebener Salzstock neben der Endlagerbaustelle für rechtens. Der zuständige Oberstaatsanwalt Müller stellte jetzt ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ein. Die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg hatte am 1.März Strafantrag gegen die BfS gestellt. Dabei berief sie sich auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Stade, das im Februar zwar den Weiterbau der Schächte des geplanten Endlagers genehmigt, aber gleichzeitig die Aufhaldung des Salzes vor Ort untersagt hatte. Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, die bisherige Lagerung des Salzgesteins auf dem Gelände sei mit sogenannten „Sonderbetriebsplänen“ rechtlich abgesichert gewesen. Insoweit habe das VG Stade geirrt.

BI-Sprecher Ehmke gab sich dennoch optimistisch: Nach dem seit Anfang März gültigen „Hauptbetriebsplan“ sei „jeder Versuch, weiteres Salz vor Ort aufzubringen, ein klarer Verstoß gegen die Vorschriften des Berggesetzes“. Sollte die BfS in Zukunft weiter Salz abladen, werde die BI erneut aktiv. gero