Möller bleibt vorerst Kripo-Chef

■ Verwaltungsgericht: Versetzung auf Versorgungsposten war rechtswidrig

Einen Strich hat jetzt das Bremer Verwaltungsgericht durch den Plan des Innensenators gemacht, den in Ungnade gefallenen Kripo- Chef Peter Möller auf einen Versorgungsposten abzuschieben. Möller war im Zusammenhang mit dem Bremen-Gladbecker Geiseldrama im August 1988 Unfähigkeit vorgeworfen worden. Der von ihm damals geleitete Einsatz habe bei „nicht wenigen Beamten der Führungsebene ein hohes Maß an Inkompetenz gezeigt“, urteilte der parlamentarische Untersuchungsausschuß, ohne allerdings Möllers Namen explizit zu nennen.

Möller, der bei sich selber keine Schuld am Geiseldrama sieht, hatte gegen seine Versetzung auf den für ihn extra geschaffenen Posten eines „Drogenreferenten“ des Innensenators Widerspruch eingelegt, dessen aufschiebende Wirkung die Behörde wegen „Eilbedarfes“ aufgehoben hatte. Das Verwaltungsgericht stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Versetzung jetzt wieder her und erteilte dem Innensenator in der Urteilsbegründung eine schallende Ohrfeige.

Die Versetzung sei schon deshalb „rechtswidrig“, weil sie überhaupt nicht begründet worden war. „Mit keinem Wort“ sei die Behörde auf die bisherige Tätigkeit Möllers als Kripo-Chef und seine Rolle im Geiseldrama eingegangen und habe damit den Eindruck erweckt, „den eigentlichen Anlaß seiner Versetzung verschweigen zu wollen“.

Möller ist zur Zeit krankgeschrieben. Der Innensenator will nun prüfen, ob er gegen das Verwaltungsgerichtsurteil Beschwerde erheben wird. Ase