Neuer Prozeß gegen Startbahngegner „Aschu“ Schubart

Frankfurt (taz) — Morgen früh um 9 Uhr 30 steht der inzwischen 60jährige Jurist und Magistratsdirektor Alexander Schubart wieder vor Gericht. Der Veteran der Bewegung gegen den Bau der Frankfurter Startbahn West und Mitinitiator des Volksbegehrens muß sich noch einmal wegen einer Rede verantworten, die er im Herbst 1981 in Wiesbaden während einer Kundgebung gehalten hatte.

Er hatte dazu aufgerufen, massenhaft zu einer Demonstration vor dem Flughafengebäude zu kommen. Tausende waren dem Aufruf gefolgt. Während der Demonstration kam es dann zu Schlägereien. Zeitweilig war die Autobahn blockiert. Polizisten demolierten geparkte Autos. Die Rede brachte Schubart dann vor den Kadi. Er wurde wegen Landfriedensbruchs und Nötigung von Verfassungsorganen zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Seit Beginn des Ermittlungsverfahrens war er vom Dienst bei der Stadt Frankfurt suspendiert und mußte mit gekürztem Gehalt zu Hause bleiben.

Dem folgte ein Rechtsstreit, der bis heute anhält. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied 1983, daß das Urteil nicht rechtskräftig sei. Schubarts Rede sei jedenfalls kein Staatsschutzdelikt gewesen. Sie habe das hessische Kabinett nicht zwingen können, den Bau der Startbahn West zu stoppen. Die „örtlich und zeitlich“ begrenzte Aktion habe den Tatbestand der Nötigung von Verfassungsorganen nicht erfüllt, bei dem es weitaus mehr an Druck und „Intensität der Zwangswirkung von Gewalt“ gebraucht hätte, als das tatsächlich der Fall gewesen sei. Allerdings sei Schubart weiterhin des schweren Landfriedensbruchs und der Nötigung der Passagiere und Besucher des Rhein-Main-Flughafens schuldig.

Schubarts Verteidiger werteten die BGH-Entscheidung als eine Verschärfung des Demonstrationsrechts und legten Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht kam nach sieben Jahren, im Sommer 1990, zu der Ansicht, daß das Urteil Bestand habe. Es entschied dies mit vier zu vier Richterstimmen.

In dem neuen Verfahren wird jetzt auf der Grundlage der BGH- Entscheidung von 1983 nur noch einmal über das Strafmaß verhandelt. Davon wird es für Alexander Schubart abhängen, ob er endgültig seines Amtes enthoben wird oder im öffentlichen Dienst bleiben kann. Käme er diesmal mit einer Strafe von unter einem Jahr davon, müßte er lediglich mit einem Disziplinarverfahren rechnen. Der Prozeß soll vier Tage dauern. Heide Platen