Auflagen für Umweltschutz Nord

■ Konsequenzen aus kritischem Gutachten gezogen

Erste kleinere Konsequenzen für die Bodenaufbereitungsfirma Umweltschutz Nord: Gestern beschloß die Umweltbehörde, daß die vorläufige Betriebserlaubnis, mit der die Firma bislang arbeitet, künftig mit strengeren Auflagen verbunden wird. Damit reagiert die Behörde auf ein Gutachten, das federführend von der Technischen Universität Hamburg-Harburg erstellt worden ist, und in dem mehrere Vorbehalte gegen das von „Umweltschutz Nord“ betriebene Verfahren zur Wiederaufbereitung ölverschmutzte Böden formuliert wurden.

Umweltschutz Nord hat auf dem Betriebsgelände im Bremer Industriehafen zum Beispiel in großem Stil Böden bearbeitet, die mit „Polycyclisch aromatischen Kohlenwasserstoffen“ (PAK) verseucht sind. Dies wird künftig so einfach wie bislang nicht mehr möglich sein. Denn die Umweltbehörde folgte der Forderung der Gutachter, zunächst in Laborversuchen die Ungefährlichkeit des Verfahrens zu prüfen, ehe es in großem Stile angewandt wird. Künftig, so der Leiter der Rechtsabteilung, Georg Musiol, sollen vor der Annahme von Abfallpartien Proben gezogen werden, um dann festzustellen, ob das Reinigungsverfahren auch funktioniert. Die Untersuchungen müssen von Umweltschutz Nord durchgeführt werden, allerdings von „sachverständigen Dritten“ nachvollzogen werden können.

Und noch eine Schlußfolgerung zog die Umweltbehörde aus dem Gutachten. Umweltschutz Nord muß zur Entlüftung der Halle, in der die Böden behandelt werden, zusätzliche Filter einbauen. Die bislang eingebauten Filter sind nach Gutachter-Erkenntnis bei weitem zu klein, um die anfallenden Schadstoffe aufzufangen.

Bereits im Sommer will die Umweltbehörde in einem Erörterungsverfahren mit den Einwendern die Weichen für eine dauerhafte Betriebserlaubnis stellen. Erste Erkenntnisse aus den jetzt beschlossenen Auflagen sollen bis dahin vorliegen. Letzlich ungeklärt ist auch die Frage, was mit den riesigen Halden von PAK- Böden passiert, die bereits von Umweltschutz Nord behandelt worden sind. Umweltrechtler Musiol setzt darauf, daß Untersuchungen letztendlich Aufschluß geben, ob diese Böden tatsächlich als unbedenklich angesehen werden können. Auf die Frage, ob die vorläufige Betriebserlaubnis nicht voreilig gegeben wurde, antwortete Musiol: „Vielleicht hätte man da anders rangehen können, aber der Betrieb hat bislang nicht zu Umweltproblemen geführt.“ hbk