Freiwilligkeit mit Anreizen

■ Senat beschließt Maßnahmen zum Aufbau der Ost-Verwaltungen

Berlin. Um den Aufbau einer funktionierenden Verwaltung in den elf östlichen Stadtbezirken voranzutreiben, hat der Senat gestern ein Paket von Maßnahmen beschlossen. Wie berichtet, hat die Landesregierung den Beschluß der Bundesregierung nicht übernommen, Westbeamten bei Einsatz im »wilden Osten« mehr Geld und Urlaub zu gewähren. Dennoch, so sieht es der Beschluß vor, soll bei »mindestens zweijährigem erfolgreichen Einsatz« im Ostteil der Stadt eine Beförderung aus einem neu zu schaffenden »Beförderungspool« erfolgen. Außerdem soll ein solcher Einsatz als zusätzliches Qualifizierungsmerkmal in der Beamtenlaufbahn berücksichtigt werden. Beamten aus dem Ostteil, die im Westen arbeiten und dort noch nicht die vollen Westbezüge erhalten, soll ein »vorübergehender« Zuschlag zum Gehalt in Höhe von zehn Prozent gezahlt werden. Innensenator Heckelmann (CDU-nah) beschrieb den Senatsbeschluß als »Freiwilligkeit mit begrenzten Anreizen«. Insgesamt sollen dem Ostteil 4.000 neue Planstellen im Verwaltungsbereich bewilligt werden, um den Aufbau von Behörden zu gewährleisten. Die neuen Stellen werden nach Angaben von Heckelmanns Staatssekretär Eike Lancelle jährlich 200.000 Mark kosten. Langfristig wird die Verwaltung die stattliche Zahl von 120.000 Beschäftigten aufweisen.

Die Herstellung der Verwaltungseinheit in Berlin sei die Hauptaufgabe der Innenverwaltung in den nächsten Jahren, so Heckelmann gestern weiter. Wie berichtet, ist in seinem Hause eine Arbeitsgruppe zu diesem Zweck eingerichtet worden — unter der Leitung des in West-Berlin sattsam bekannten Direktors des Landesverwaltungsamtes, Hans- Jürgen Przytarski. Der Innensenator beschrieb die Verhältnisse im Osten als katastrophal. Als Beispiele nannte er schimmelnde Wände in den Dienstgebäuden, fehlende Kommunikationsmöglichkeiten und fehlende Fachliteratur. Um diesem Mangel zu begegnen, erhält jeder Bezirk einen einmaligen Zuschuß in Höhe von 10.000 Mark. Außerdem wird bei der Innenverwaltung eine »Personalbörse für die Verwaltungshilfe« eingerichtet, an die sich versetzungswillige Beamte wenden können. Sollte die »Durchmischung« des Beamtenapparats nicht auf in ausreichendem Maße auf freiwilliger Basis erfolgen, können Staatsdiener auch per Gesetz abgeordnet bzw. versetzt werden. kd