Gerlach darf vorerst in der Berliner FDP bleiben

Berlin. Die FDP ist sich nach wie vor unschlüssig, wie sie mit dem Ausschlußantrag gegen den ehemaligen LDPD-Chef Manfred Gerlach umgehen soll. Der Landesvorstand entschied am Dienstag abend, zunächst alle Beteiligten anzuhören. Gelegenheit zur Stellungnahme sollen nicht nur die acht Mitglieder haben, die den Ausschluß beantragt hatten, sondern auch Gerlach selbst soll sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußern. Das Landesschiedsgericht solle vorerst nicht eingeschaltet werden, sagte FDP-Sprecher Olaf Irmscher.

Wie berichtet, werfen die Antragssteller Gerlach vor, Ende der vierziger Jahre Spitzeldienste für den sowjetischen Geheimdienst geleistet zu haben. Als Chef der Blockpartei LDPD und als stellvertrender Staatsratsvorsitzender habe er darüber hinaus dem DDR-Regime als bedeutender Repräsentant gedient.

Ein zur Vereinigung von West- FDP und Ost-Liberalen im letzten Jahr in die Parteisatzung eingefügter Paragraph erlaubt den Ausschluß von Mitgliedern, wenn sie als Amtsträger unter dem SED-Regime andere Menschen geschädigt haben. Im Berliner FDP-Vorstand seien gestern aber Zweifel aufgetaucht, ob dieser Paragraph mit dem Parteiengesetz vereinbar sei, sagte Olaf Irmscher. Der Landesvorstand der Liberalen werde die Bundessatzungskommission bitten, diese Frage zu prüfen. Eine sorgfältige Prüfung sei notwendig, weil es sich hier »in gewisser Weise« um einen »Präzedenzfall« handele, erklärte der Specher. hmt