Datenschutz bei Telekom ungesichert

Berlin/Bonn (taz) — Das letzte Wort in Sachen „Datenschutzverordnung Telekom“ ist noch nicht gesprochen. Zur umstrittenen „Rufnummernanzeige“ wollen sich die Fachausschüsse des Bundestages noch einmal melden. Deswegen wurde die Verordnung, die am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werde sollte, noch einmal von der Tagesordnung gestrichen und an das Justiz- und Innenministerium zurückverwiesen. Allerdings nur „pro forma“, wie ein Sprecher der Telekom betonte. Endgültig werde nächste Woche entschieden. Wichtigstes Problem: Die Speicherung der Verbindungsdaten, die durch das Digital-Telefonnetz ISDN vereinfacht wird. Mit den zur Gebührenabrechnung gespeicherten Angaben, wer mit wem wie lange telefoniert hat, ließen sich leicht „Kommunikationsprofile“ erstellen.

Einige Bedenken der Datenschützer sind in dem soeben veröffentlichten Entwurf der „Datenschutzverordnung Telekom“ eingeflossen. So haben die Postkunden etwa die Wahl, ihre Daten unmittelbar nach Rechnungsstellung löschen zu lassen oder sie für 80 Tage mit verkürzter Zielnummer im Postcomputer zu belassen. Bis zur Rechnungsabsendung bleiben sie aber auf jeden Fall erhalten. Innerhalb von bis zu vier Wochen haben dann nach dem Fernmeldegesetz auch in Bagatellfällen Gerichte und Staatsanwälte Zugriffsrechte — die Forderung von Datenschützern nach einer Neufassung oder besser Streichung hat sich noch nicht erledigt.

Bei der Rufnummernanzeige liegt die Verordnung — noch — voll auf Linie der Telekom: Auf Antrag soll es möglich sein, die Nummer des Anrufers noch vor dem Abheben auf einem Display auf dem ISDN-Telefonapparat zu lesen oder aber auf dieses Merkmal ganz zu verzichten. Die fallweise Unterdrückung mittels eines simplen Abschaltknopfes, wichtig zum Beispiel beim Telefonat mit einer Beratungsstelle, soll es nicht geben. Hier falle die Verordnung sogar hinter die geplanten EG-Richtlinien zurück, beklagte der Vorsitzende des Postausschusses, Paterna (SPD). Frank Holzkamp