Niedersachsen einig über Abschiebestopp

Hannover (taz) — Einstimmig hat sich der niedersächsische Landtag gestern für einen bundeseinheitlichen Abschiebstopp für Kurden und für die begrenzte weitere Aufnahme von kurdischen Flüchtlingen in Niedersachsen ausgesprochen.

In der Entschließung, die am Ende sogar von der CDU und damit von allen vier Fraktionen des Landtages getragen wurde, wird ausdrücklich die Entscheidung des niedersächsischen Innenministeriums begrüßt, „kurdische Flüchtlinge, die nicht als Asylberechtigte anerkannt wurden, bis auf weiteres nicht abzuschieben“. Die Landesregierung wird aufgefordert, „bei der Bundesregierung und im Bundesrat auf eine entsprechende einheitliche Regelung für alle Bundesländer hinzuwirken“. Das Bundesinnenministerium soll nach dem Willen des Landtages „den Länderregierungen die Zustimmung für einen Abschiebestopp erteilen“.

Zusätzlich aufnehmen soll das Land Niedersachsen Verwandte von bereits „hier lebenden Kurden“. Der Landtag forderte die Landesregierung auf, diesen Verwandten „unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen Lebensbedingungen und den damit verbundenen Härten nach Paragraph22 des Ausländergesetzes eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen“. In der Debatte über den Antrag wies der niedersächsische Bundesratsminister Jürgen Trittin darauf hin, daß der von Niedersachsen verhängte Abschiebestopp für Kurden nur noch bis zur Mitte des Jahres gilt.

Über eine Verlängerung dieses Abschiebestopps habe nach dem neuen Ausländerrecht die Bundesregierung zu entscheiden. „Erschüttert“ zeigte sich der grüne Minister darüber, „daß die Bundesregierung sich bisher weigert, dieser selbstverständlichen Maßnahme zuzustimmen“. ü.o.