Operation Umverteilung

■ Kranke kurdische Familie muß nach Bayern

Die Bremer Familie Taski hat am eigenen Leib erfahren, was es bedeutet, als Kurden im türkisch- irakischen Grenzgebiet zu leben. Als sie im September letzten Jahres nach Deutschland flüchtete, hatten der Vater und ein Sohn bereits seit vier Jahren unter den Folgen eines Bombenanschlags auf ihr Haus in Türkisch-Kurdistan zu leiden. Hände und Unterarme des Sohnes wurden dabei verkrüppelt, ausreichende ärztliche Hilfe gab es für ihn in der Türkei nicht. Doch obwohl die Familie kurz nach ihrer Ankunft in Bremen einen Aufnahmetermin in der auf Handchirurgie spezialisierten Roland-Klinik bekommen konnte, soll sie nun nach Bayern weitergeschickt werden.

„Die Familie wurde dem Land Bayern zugewiesen“, begründet der Leiter der Ausländerpolizei, Dieter Trappmann, den Umverteilungsbescheid, „die Handoperation kann auch dort vorgenommen werden.“ Schließlich seien mit dem Eingriff auch „immense Kosten verbunden“, die sonst Bremen zu tragen habe.

Auch das Bremer Verwaltungsgericht lehnte einen Aufschub der Umverteilung nach Bayern ab. Begründung: Aus den vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen ergebe sich nicht, „daß die Operation an der rechten Hand nur in Bremen durchgeführt werden kann.“ Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes steht noch aus.

Der leitende Arzt der Roland- Klinik hatte dringend darum gebeten, die Operation noch in Bremen durchführen zu können. Schließlich habe er bereits alle nötigen Voruntersuchungen durchgeführt. Und für eine Heilung seien Ruhe und die Nähe zur Familie besonders wichtig. Wegen der inzwischen rechtskräftigen Umverteilung nach Bayern bekommt die Familie Taski in Bremen nun jedoch nicht einmal mehr Sozialhilfe. Ase