Operation in Bremen

■ Kurdische Familie muß vorerst nicht nach Bayern

Erfolg für die kurdische Familie Taski: Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, daß sie bis auf weiteres in Bremen bleiben kann. Der Innensenator hatte ihre Umverteilung nach Bayern angeordnet, obwohl ein Sohn als Spätfolge eines Bombenanschlags auf das Haus der Familie in Türkisch- Kurdistan dringend an Hand und Unterarm operiert werden muß (vgl. taz vom 20.4.91).

Nach der Gerichtsentscheidung kann die Operation wie vorgesehen heute in der Roland-Klinik vorgenommen werden. Auch das Sozialamt hat sich inzwischen zur Kostenübernahme bereit erklärt.

Ase