Karlsruhe spannt soziales Netz unter der Warteschleife

■ Verfassungsgericht billigt „Abwicklung“ unter Auflagen

Karlsruhe (taz) — Die sogenannte „Warteschleifenregelung“ des Einigungsvertrages, mit der schätzungsweise 600.000 Beschäftigungsverhältnisse früherer DDR-Staatsbediensteter ohne eine Kündigung automatisch auslaufen, ist im Prinzip verfassungskonform, muß aber mit zahlreichen sozialen Auflagen versehen werden. Mit dieser Entscheidung lehnte das Bundesverfassungsgericht gestern die Klagen von 304 öffentlich Bediensteten aus den fünf neuen Bundesländern ab. Es bescherte den Betroffenen dennoch einen Teilerfolg: die völlige Mißachtung der Kündigungsvorschriften während des Mutterschutzes, so die Kritik der Richter am Einigungsvertrag, sei verfassungswidrig. Die neuen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes müßten besonders hart von der „Abwicklung“ Betroffene wie etwa Schwerbehinderte oder Alleinerziehende bei Neueinstellungen berücksichtigen und ihnen durch Maßnahmen wie Umschulungen begründete Aussicht auf eine neue Stelle schaffen. Durchgreifende Reformen und erheblicher Personalabbau im einstigen DDR-Staatsdienst seien jedoch angesichts der prekären finanziellen Lage von Bund und Ländern unvermeidlich. SEITEN 4 UND 10