Anklage gegen RAF-Aussteigerin Silke Maier-Witt erhoben

Karlsruhe (dpa) — Nach Susanne Albrecht muß sich demnächst auch das frühere Mitglied der Rote Armee Fraktion (RAF), Silke Maier-Witt, vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Der 41jährigen, die im Juni 1990 in der damaligen DDR zusammen mit anderen Aussteigern der RAF festgenommen worden war, werden unter anderem mehrere Mordversuche und die Beteiligung an der Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns- Martin Schleyer und vier Begleitern im Herbst 1977 zur Last gelegt.

Nach den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft hatte sich die damalige Angestellte am 7. April 1977, dem Tag der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback, der RAF angeschlossen. Sie soll sich am fehlgeschlagenen Raketenwerferanschlag auf die Bundesanwaltschaft am 25. August 1977 beteiligt haben.

Auch bei der Entführung und Ermordung Schleyers soll die Angeschuldigte „im Rahmen des Tatplanes“ umfangreiche Aufgaben übernommen haben. Unter anderem habe sie sich an der Observation Schleyers beteiligt und Kfz-Kennzeichen zur Tarnung der späteren Tatfahrzeuge ausgesucht, hieß es in der Mitteilung der Bundesanwaltschaft. Wegen des gleichen Verdachts muß sich auch Susanne Albrecht derzeit vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten.

Wie Susanne Albrecht soll sich Silke Maier-Witt auch am fehlgeschlagenen Mordanschlag auf den damaligen Oberkommandierenden der NATO-Truppen in Europa, General Alexander Haig, am 25. Juni 1979 beteiligt haben. Gemeinsam mit anderen Terroristen habe sie die Fahrtstrecke des Generals ausgespäht und zusammen mit dem inzwischen zu einer — noch nicht rechtskräftigen — zwölfjährigen Freiheitsstrafe verurteilten Werner Lotze in Holland ein bei der Tat eingesetztes Motorrad gekauft.

Schließlich soll Frau Maier-Witt auch an der Planung und Vorbereitung eines bewaffneten Überfalls auf eine Bank in Zürich am 19. November 1979 beteiligt gewesen sein, bei dem ein RAF-Kommando 548 000 Franken geraubt hatte. Die Täter erschossen bei der Flucht einen Passanten, eine Frau sowie zwei Polizisten wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt. Dem ehemaligen RAF- Mitglied Henning Beer, der sich demnächst vor dem Oberlandesgericht Koblenz verantworten muß, wird ebenfalls eine Beteiligung an diesem Überfall zur Last gelegt.