Werner Mauss: Die Tarnung ist vorbei

Multiagent soll wegen „Verfolgung Unschuldiger“ vor Gericht/ Mit bewußt falschen Angaben Telefonüberwachung erwirkt/ Auch Ermittlungsbeamte müssen sich verantworten  ■ Aus Hannover Jürgen Voges

Der skandalumwitterte Versicherungsdetektiv und Ex-BKA-Mitarbeiter Werner Mauss, der bisher jeden öffentlichen Auftritt vermieden hat, soll nun erstmals wegen seiner umstrittenen Ermittlungsmethoden als Angeklagter vor Gericht erscheinen. Nach umfangreichen Ermittlungen gegen zwei hannoversche Staatsanwälte, fünf Polizisten und Mauss hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim nun vor dem Landgericht Hannover gegen mehrere Beschuldigte Anklage wegen „Verfolgung Unschuldiger“ erhoben“. Obwohl die Hildesheimer Staatsanwälte die Namen der Beschuldigten bisher nicht nennen wollen, ist sicher, daß zumindest gegen Mauss und mehrere Polizeibeamte zur Zeit Anklageschriften unterwegs sind.

In dem anstehenden Gerichtsverfahren gegen Mauss und seine beamteten Helfer geht es immer noch um die illegalen Ermittlungspraktiken gegen den hannoverschen Juwelier René Düe, dessen Geschäft im Jahr 1981 überfallen worden war und den Mauss anschließend im Auftrag der Mannheimer Versicherung mit allen Mitteln zum Urheber des Überfalls stempeln wollte. Unschuldig verfolgt wurde damals allerdings nicht nur Düe selbst, sondern auch dessen späterer Schwager Joachim Busse. Mauss drängte 1982 in der Sonderkommission zu dem Juwelenraub auf eine Überwachung der Telefongespräche Dües. Der Verdacht des Versicherungsbetruges bot aber für eine solche Überwachung keine Rechtsgrundlage. Um wenigstens die Telefongespräche Dües mit Busse mithören zu können, griffen die Ermittler daraufhin in die illegale Trickkiste. Zum Schein wurden die Ermittlungen gegen Düe eingestellt, sein Schwager wurde kurzerhand zum Hauptverdächtigen erklärt, und mit Hilfe der Staatsanwaltschaft Hannover wurde nun auf der Basis dieses „Raubverdachts“ die Telefonüberwachung in Szene gesetzt.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hildesheim haben jetzt ergeben, daß es damals „keine ausreichenden Anhaltspunkte für den Verdacht gab, daß Dües Schwager an dem Juwelenraub beteiligt war“. Nach Ansicht der Hildesheimer Staatsanwälte wußten Mauss und beteiligte Beamte „von Anfang an“, daß die Angaben im Antrag auf Telefonüberwachung falsch waren. Geschont haben die Hildesheimer Staatsanwälte jetzt jedoch ihren Kollegen Hans-Georg Hinkelmann, den Leiter der hannoverschen Staatsanwaltschaft, der 1982 am Ende höchstpersönlich die rechtswidrige Überwachung beantragt hatte. Er soll nichts von falschen Angaben in seinem eigenen Überwachungsantrag gewußt haben. Auch Mauss, der damals die Ermittlungen gegen Düe weitgehend steuerte, wird jetzt offenbar nur der „Beihilfe zur Verfolgung Unschuldiger“ angeklagt.