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■ AUSSIEDLERHöhere Eigenbeträge

Berlin. Die Senatsverwaltung für Soziales macht darauf aufmerksam, daß eine Änderung der Eigenbeteiligung für Aussiedler, ehemalige Übersiedler und Kontingentflüchtlinge, die in Übergangswohnheimen untergebracht sind und über Einkommen verfügen, mit Wirkung vom 1. Mai in Kraft tritt. Die erstmals seit 1984 angehobenen Eigenbeträge werden künftig nach der Dauer der Unterbringung und dem jeweiligen Standard gestaffelt erhoben.

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