Keine Entschädigung

■ Seit Jahren kämpft eine 69jährige Sinti-Frau um eine Wiedergutmachungsrente/ Klage wurde abgelehnt

Berlin (taz) — Eine Wiedergutmachung wird Katharina Weiß nicht bekommen. Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Trier hat die Klage der 69jährigen Sinti-Frau auf eine Wiedergutmachungsrente mit der Begründung abgewiesen, ihre heutige Krankheit stehe nicht im Zusammenhang mit ihrer erlittenen Verfolgung. Sie war in der Nazizeit im Alter von 18 Jahren zusammen mit ihrer Familie zunächst in Konzentrationslager in Polen und dann nach Bergen-Belsen verschleppt worden. Über vierzig ihrer Familienangehörigen wurden von den Nazis ermordet. Nach der Befreiung verließ Katharina Weiß das Lager als gebrochene Frau.

1956 stellte sie einen ersten Antrag auf Wiedergutmachung, der dreizehn Jahre später abgelehnt wurde. Mit der Empfehlung des Deutschen Bundestags vom Dezember 1987, früher abgelehnte Wiedergutmachungsanträge noch einmal zu überprüfen, machte sie sich neue Hoffnungen und stellte bei dem für Rheinland-Pfalz zuständigen Amt für Wiedergutmachung ein sogenanntes „Abhilfebegehren“. Sie forderte erneut, für die erlittenen körperlichen und seelischen Schäden eine Rente zu erhalten. Mehrfach hatten ihr Ärzte starke Angstgefühle, Schlafstörungen und Depressionen bescheinigt. Das Wiedergutmachungsamt lehnte jedoch auch diesen Antrag mit der Begründung ab, daß die heutigen Erkrankungen von Katharina Weiß „erst in den letzten Jahren entstanden sind und nicht mehr auf der Verfolgung beruhen“. Gegen diesen Bescheid klagte Katharina Weiß beim Landgericht Trier. Auch diese Klage wurde abgewiesen.