Jugendsenat zu Erzieher-Abschlüssen

■ Jugendsenat zu Irritationen bei ErzieherInnen

Berlin. Am 26.März 1991 billigte die Landesregierung die von Jugendsenator Thomas Krüger (SPD) erarbeitete Gleichstellungsregelung für KindergärtnerInnen, KrippenerzieherInnen und andere Erziehungskräfte, die ihre Ausbildung in der ehemaligen DDR erworben haben.

Offensichtlich besteht aber bei den rund 14.000 betroffenen Beschäftigten im Ostteil Berlins immer noch eine erhebliche Unsicherheit über den Stellenwert ihrer Ausbildung. Davon zeugen Hunderte von Briefen, die die Senatsverwaltung in den letzten Tagen erhielt. In einem jetzt erarbeiteten Rundschreiben werden die folgenden Regelungen erläutert: Ausbildungsabschlüsse der ehemaligen DDR, die für eine Tätigkeit in Krippe, Kindergarten, Hort oder Heim Voraussetzung waren, werden einer staatlichen Anerkennung als ErzieherInnen als gleichwertig erachtet. Wechseln AbsolventInnen mit DDR-Ausbildung ihre Tätigkeit, werden sie den staatlich anerkannten ErzieherInnen gleichgestellt und dürfen auch in anderen sozialpädagogischen Teilbereichen arbeiten, wenn sie a) mindestens 25 Jahre alt sind und b) eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweisen können. ne