Leichtsinn mit Todesfolge

■ 33jähriger Polizist wurde wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt

Moabit. Ein 33jähriger Polizeibeamter wurde gestern von einem Moabiter Schöffengericht wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Er hatte seine Freundin im vergangenen Oktober in seiner Weddinger Wohnung durch einen Schuß aus seiner Dienstwaffe getötet.

Das Gericht folgte der Version des Angeklagten. Danach hat die 21jährige Justizangestellte die geladene und entsicherte Waffe in einer Tasche entdeckt und plötzlich in der Hand gehabt. Er habe ihr die Pistole entwinden wollen. Dabei sei der tödliche Schuß in den Hals aus fünf Zentimeter Entfernung gefallen.

Der Polizist, der jetzt im Innendienst eingesetzt ist, räumte vor Gericht ein, daß er mehrfach gegen Dienstvorschriften verstoßen habe. Er hätte seine Waffe nicht geladen und entsichert zu Hause herumliegen lassen dürfen. Mit 1,8 Promille Alkohol im Blut hätte er sie nicht einmal in die Hand nehmen dürfen. Als Begründung dafür, daß er die Waffe überhaupt mit nach Hause genommen hatte, gab der Beamte chaotische Zustände in der Polizei in Ost- Berlin an.

Der Staatsanwalt hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren beantragt, was zur Entlassung aus dem Polizeidienst geführt hätte. Vor der Urteilsverkündung hatte der Polizist erklärt, der Tod seiner Freundin sei für ihn der größte Schmerz, den man sich vorstellen könne. dpa