Ingrid Köppe an Stasi-Behörde verwiesen

Berlin (taz) — Eine Überprüfung der Bundestagsabgeordneten Ingrid Köppe (Bündnis 90/Grüne) wird es von seiten der Bundestagsverwaltung mangels „konkreter Verdachtsmomente“ nicht geben. Die innenpolitische Sprecherin der Bündnis- Fraktion hatte eine Überprüfung ihrer Person wegen angeblicher Stasi- Mitarbeit vergangene Woche bei Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth beantragt, nachdem ihr entsprechende Gerüchte aus dem Freundes- und Bekanntenkreis zugetragen worden waren.

Die Bonner Bundestagsverwaltung erklärte gestern, eine Entscheidung über Köppes Antrag sei noch nicht gefallen. Zuständig sei das Bundestagspräsidium, und dieses tage erst in der kommenden Woche. Nach dem Beschluß des Bundestages vom 20.12.1990 muß die Bundestagsverwaltung dann tätig werden, wenn ein/e Abgeordnete/r beschuldigt wird, in der Vergangenheit dem Staatssicherheitsdienst zugearbeitet zu haben. Allerdings hieß es gestern, müßten diese Verdächtigungen „konkret“ vorliegen. Wer nur glaube, als Stasi-Mitarbeiter verdächtigt zu werden, könne eine Überprüfung von sich aus nicht beantragen.

Dem Büro der Abgeordneten wurde dagegen schon letzten Freitag mitgeteilt, die Verwaltung des Parlamentarier-Hauses wolle dem Antrag aus oben genannten Gründen nicht nachkommen.

Ingrid Köppe richtete gestern ihren Antrag nun an den Sonderbeauftragten der Bundesregierung, Jochen Gauck. Die Stasi-Akten-Behörde — von verschiedenen Parlamentariern der Untätigkeit gescholten — sicherte eine prompte Bearbeitung zu. wg