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NS-Prozeß nicht eingestellt

Duisburg (dpa) — Im Prozeß um den Mord an fünf Häftlingen des Konzentrationslagers Mauthausen im April 1945 hat das Landgericht Duisburg am Montag einen Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Die Schwere des Schuldvorwurfes rechtfertige die Belastungen, denen die beiden Angeklagten, die ehemaligen SS-Rottenführer Karl-Bruno Blach (71) und Dominik Gleba (69), durch über Jahre andauernde Ermittlungen und 14monatige Untersuchungshaft ausgesetzt wurden. Gegen Gleba waren mehrfach Ermittlungen eingeleitet worden, die sich über insgesamt elf Jahre hinzogen, bevor Anklage erhoben wurde. Sein Verteidiger hatte darin einen Verstoß gegen das Rechtsstaatsgebot gesehen, wonach jeder Beschuldigte einen Anspruch auf Abwicklung seines Verfahrens in einer angemessenen Zeit habe. Den Vorwurf der Anklage, mindestens drei KZ-Häftlinge erschossen zu haben, stritt Blach am zweiten Verhandlungstag ab.

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