Untersuchung auf wackligen Beinen

■ Hans-Wendt-Ausschuß beginnt seine öffentliche Beweisaufnahme am Montag

Nach dem Schwarzgeldklinik— und dem Geiseldrama-Ausschuß wird in der kommenden Woche der dritte Parlamentarische Untersuchungsausschuß dieser Legislaturperiode seine öffentliche Arbeit aufnehmen. Ab Montag werden in der Bürgerschaft zahlreiche hohe Beamte des Sozialressorts und die politisch Verantwortlichen SenatorInnen Rede und Antwort zu „Mißständen bei der Hans-Wendt-Stiftung“ zu geben haben. Doch ob dieser Ausschuß in der Wahlkampfzeit tatsächlich noch Wirkung entfalten wird, ist durchaus offen.

Untersuchungsausschüsse, so will es die Geschäftsordnung, müssen dem Parlament ihren Abschlußbericht in der jeweils laufenden Legislaturperiode vorlegen. Das bedeutet für die Hans- Wendt-Untersucher: Bis zu den Schulferien Anfang Juli müssen alle Zeugen gehört sein, und der Bericht muß dann nach den Ferien bis zur letzten Sitzung des Landtags am 11. September diskutiert, formuliert und beschlossen sein.

Dabei ist bis heute juristisch noch nicht abschließend geklärt, ob der Ausschuß überhaupt untersuchen darf, was er untersuchen will.

Denn gegen drei von den fünf Themenkomplexen hat der Vorstand der Hans-Wendt-- Stiftung das Landgericht angerufen. Der Vorstandsvorsitzende Hans- Christoph Hoppensack, Staatsrat im Sozialressort, und seine Mitstreiter sind der Ansicht, daß die Spürnase des Untersuchungsausschusses nichts in den internen Unterlagen einer privatrechtlichen Stiftung zu suchen hat. Über

die „Dopppelfunktion eines Teils des Vorstandes in der Behörde des Senators für Jugend und Soziales und in der Stiftung“,

die „Mängel der inneren Ordnung der Stiftung“

und „Verfehlungen von Mitarbeitern der Stiftung“

will die Hans-Wendt-Stiftung möglichst keine Auskünfte geben. Sollte das Landgericht mit dem Untersuchungsauschuß der Ansicht sein, daß diese Komplexe doch behandelt werden dürfen, erwägt der Stiftungsvorstand den Gang zum Bundesverfassungsgericht. Inwieweit ein solches Vorgehen den engen Zeitplan des Ausschusses sprengen würde, ist noch nicht abzusehen.

Am Montag beginnt der Untersuchungsausschuß zunächst mit einem unstrittigen Komplex: Hat der Vorstand versucht, den Rechnungshof daran zu hindern, einen Prüfbericht über Mängel bei der Hans-Wendt-Stiftung zu klären, heißt die Frage, die in eineinhalb Tagen beantwortet werden soll. Der Rechnungshof hatte in einem Bericht festgestellt, daß die Buchhaltung bei der Hans-Wendt-Stiftung über Jahre hinweg in einem chaotischen Zustand war, und daß die Stiftung jenseits des eigentlichen Stiftungszweckes finanziell riskante Aufgabenbereiche übernommen hatte.

In der kommenden Woche wird aller Voraussicht nach auch das Verfahren vor dem Amtsgericht gegen den ehemaligen Verwaltungsleiter bei Hans-Wendt, Dieter Ziebarth, eröffnet. Ziebarth wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, insgesamt 132.000 Mark Stifungsgelder veruntreut zu haben.

hbk