Senat will Juden vorerst nicht abschieben

■ Touristenstatus der 269 sowjetischen Juden soll verlängert werden/ Prüfung der Schäuble-Position

Berlin. Berlins Innensenator Dieter Heckelmann will die während des Golfkrieges aus Israel nach Berlin eingereisten 269 sowjetischen Juden vorläufig nicht abschieben lassen — obwohl das Bundesinnenministerium ihnen keine Aufenthaltserlaubnis einräumt (die taz berichtete). Dies betonte Heckelmann gestern in einer Presseerklärung. Die überwiegende Anzahl der betroffenen Juden seien als Touristen nach Berlin eingereist und können sich daher drei Monate in der Stadt aufhalten. Es bestehe die Möglichkeit, die »Touristenvisa um weitere drei Monate zu verlängern«, meinte Heckelmann.

Im Klartext heißt dies nur, daß die Betroffenen vermutlich nicht vor August abgeschoben werden. Wie aus der Pressestelle der Innenverwaltung zu hören war, wird das ablehnende Schreiben von Innenminister Schäuble (s. taz v.15.5.) derzeit juristisch im Hause geprüft. Man wolle jetzt feststellen, hieß es dort, welche eigenständigen Möglichkeiten Berlin nach dem Ausländergesetz habe. Heckelmann wolle sich auch persönlich mit den Betroffenen zu einem Gespräch treffen.

Heftige Kritik an der »unverständlichen« Ablehnung Schäubles übte der ausländerpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Ekkehard Barthel. Es sei eine »himmelschreiende Verantwortungslosigkeit«, dem Senat eine Abschiebungsentscheidung zuzuschieben. Der Senat solle in Bonn zugunsten dieser Menschen intervenieren. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne hat für die kommende Abgeordnetenhaussitzung am 23. Mai einen Antrag eingebracht, in dem der Senat aufgefordert wird, »jegliche Zwangsmaßnahmen« zu unterlassen. Die Ausländerbehörde sollte den betreffenden Personen eine Aufenthaltsgenemigung nach Paragraph 7 Abs.1 erteilen.

Nach Auskunft des Staatssekretärs Armin Tschoepe (SPD) von der Sozialverwaltung sollen die Bezirke den Betroffenen auch weiterhin Unterkunft und Sozialhilfe bezahlen. Solange die Innenverwaltung keine definitive Entscheidung über den Aufenthaltsstatus der Juden getroffen habe, sei »eine Ermessensentscheidung zugunsten dieser Menschen sozialhilferechtlich gerechtfertigt«. aku