Eigene Wohnung statt Heim

■ Ab 1. Juli sollen bis zu 3.000 Ostberliner SeniorInnen statt in Heimen in eigenen Mietswohnungen wohnen können/ Mit Umzug kein Ortswechsel

Berlin. Bis zu 3.000 Ostberliner Senioren sollen ab 1. Juli dieses Jahres statt wie bisher in Heimen in ihren eigenen Mietwohnungen untergebracht werden können. Mit diesem Vorschlag solle älteren Menschen, die aufgrund ihrer guten körperlichen und geistigen Verfassung nicht ständig betreut werden müssen, ein selbständigeres Leben ermöglicht werden, erklärte Sozialsenatorin Ingrid Stahmer (SPD) gestern.

Gleichzeitig solle so auch ein Abbau der zahlreichen Fehlbelegungen in Ostberliner Heimen erreicht und der Landeshaushalt entlastet werden, sagte Frau Stahmer. Zum 1. Juli wird die kostendeckende Eigenbeteiligung für die Heimunterbringung von Senioren auch im Ostteil der Stadt eingeführt.

Derzeit lebten zwischen 2.000 und 3.000 ältere Menschen in Heimen im Ostteil der Stadt, obwohl es gar nicht notwendig ist, daß sie ständig betreut werden. Grund sei, daß es für diesen Personenkreis in der ehemaligen DDR oftmals keine andere Wohnmöglichkeit gegeben habe.

Während im Westteil der Stadt etwa 11.100 Senioren in Heimen wohnten, seien es in den Ostberliner Bezirken rund 13.500. Dies entspreche bei den über 75jährigen einen Prozentsatz von 5,4 Prozent im Westen und 18,6 Prozent im Ostteil der Stadt.

Mit dem Umzug in eine eigene Wohneinheit soll jedoch kein Ortswechsel verbunden sein. Die Wohnungen, die mit eigenen Koch- und Sanitäreinrichtungen ausgestattet werden, sollen in den alten Heim- Einrichtungen geschaffen werden. Nach dem derzeitigen Stand der noch subventionierten Mieten könnte beispielsweise eine 20 Quadratmeter große Wohnung nach Berechnungen der Senatssozialverwaltung inklusive Nebenkosten bei monatlich etwa 70 Mark liegen.

Unklar ist derzeit noch, wie hoch der Betrag für die kostendeckende Eigenbeteiligung bei einer weiteren Heimbetreuung ab Juli dieses Jahres im Ostteil der Stadt sein wird. Während sich Bewohner von Feierabend-, Pflege- und Behindertenheimen in der Übergangszeit bis Ende Juni mit einheitlich 364 Mark pro Monat an den Kosten ihrer Unterbringung und Verpflegung beteiligen mußten, werde dieser Betrag ab 1. Juli höchstwahrscheinlich zwischen 1.500 Mark und 2.000 Mark monatlich liegen, sagte Frau Stahmer.

Da die große Mehrzahl der Bewohner diese Kosten unmöglich aus der eigenen Rente bestreiten könne, würden die Sozialämter wie auch im Westen den fehlenden Betrag auf Antrag zahlen. Niemand müsse fürchten, versicherte die Senatorin, daß bei dieser Sozialhilfeleistung alle Ersparnisse für den Heimplatz ausgegeben werden müßten. Für Sozialhilfeempfänger, so Stahmer weiter, gebe es einen Freibetrag von 4.500 Mark an Ersparnissen.

Auch die Kinder der Betroffenen könnten auf dem Gebiet der ehemaligen DDR augrund ihres Einkommens wahrscheinlich nur in ganz geringer Zahl zur Deckung der Kosten herangezogen werden. In der Regel werde ihr Einkommen den Eigenbedarf, der bei einem Nettoeinkommem zwischen 3.000 Mark und 4.000 Mark monatlich liege, nicht übersteigen, sagte Frau Stahmer gestern weiter.

Im Westteil der Stadt liegt die Eigenbeteiligung an den anfallenden Kosten für einen Heimplatz zwischen 2.000 Mark und 2.700 Mark monatlich.

Der Selbstkostensatz für den Ostteil Berlins soll jetzt innerhalb der nächsten Tage festgelegt werden. dpa