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Flüchtlingshilfe kritisiert: „Menschensortiererei“ in Hessen

Frankfurt (taz) — Bei dem Polizeieinsatz in der hessischen Gemeinschaftsunterkunft (HGU) für Flüchtlinge in Schwalbach am letzten Mittwoch habe der Leiter der HGU nur „von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht“. Das erklärte gestern Susanne Nöcker, Pressereferentin von Hessens Ministerin für Jugend, Familie und Gesundheit, Iris Blaul (Grüne), auf Nachfrage. Das Ministerium selbst sei gegenüber der Polizei nicht weisungsbefugt.

Rund 24 Stunden nach dem abgebrochenen Polizeieinsatz, mit dem Rückflüchtlinge aus Gerstungen in einen Bus zurück nach Thüringen gezwungen werden sollten, halten sich die 22 Rückflüchtlinge noch immer in der Unterkunft in Schwalbach auf. Die Gruppe, so Nöcker, falle nicht unter den Bleibeerlaß der Landesregierung, der „aus humanitären, vorsorglichen Erwägungen“ heraus nach einer Einzelfallprüfung Rückflüchtlingen den Aufenthalt in der HGU dann gestatte, „wenn offenkundig ist, daß die Person einen Anschlag auf ihre Gesundheit erlitten hat“. Freie Flüchtlingshilfegruppen in Frankfurt, die zur Zeit 48 Rückflüchtlinge betreuen, halten das für eine unzulässige „Menschensortiererei“. Inzwischen sind bereits über 100 AsylbewerberInnen aus ihren Unterkünften in den neuen Bundesländern nach Hessen geflohen. Kpk

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