Nur kleiner Erfolg im Methadonstreit

■ Sozialgericht entschied Klage einer Ärztin positiv

Berlin. Der Beschluß der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), die Ersatzdroge Methadon an Wochenenden und Feiertagen nicht mehr auszugeben, wurde gestern nur zum Teil aufgehoben. Das Sozialgericht entschied zwar die Klage einer Ärztin positiv. Doch am Wochenende wird nur eine einzige Notdienststelle geöffnet — und das auch nur bis zum 2. Juni.

Wie berichtet, bedeutet der Beschluß des KV-Vorstandes für die rund 300 substituierten Heroin-Abhängigen in Berlin, daß sie die Behandlung mit Methadon möglicherweise nicht reibungslos fortsetzen können. Eine Mitarbeiterin von Fixpunkt, einem Selbsthilfeprojekt für Drogenabhängige, sagte, daß der Gerichtsbeschluß nicht ausreiche. Solche vorübergehenden Beschlüsse tragen nur noch mehr zur Verunsicherung der Betroffenen bei. Auch die GesundheitsstadträtInnen der Grünen/ AL bringen kein Verständnis für das Verbot der KV auf. Der Beschluß berücksichtige weder die abhängigen Menschen noch die Gefahr, daß sie wieder in die Kriminalität zurückfallen, noch die Bereitschaft niedergelassener Ärzte, sich an solchen Programmen zu beteiligen. Um das Methadonprogramm nicht zu gefährden, bieten die MitarbeiterInnen des öffentlichen Gesundheitsdienstes an, einen Wochenendnotdienst vorerst bis zur Sommerpause selbst zu gewährleisten. anbau