Abschiebestopp bis Oktober

■ Auch Berlin will keine Kurden mehr in Türkei abschieben

Rathaus Schöneberg. Auch Berlin wird sich zukünftig an den Beschluß der Innenminister vom 3. Mai, Kurden bis zum 1. Oktober nicht in die Türkei abzuschieben, halten. Der Abschiebestopp gilt allerdings nicht für Straftäter, wie Innensenator Dieter Heckelmann gestern in der Sitzung des Ausländerausschusses des Abgeordnetenhauses erklärte.

Damit begründete der Innensenator auch die versuchte Abschiebung eines Kurden am vergangenen Samstag. Der Mann war wegen Drogendelikten verurteilt worden, die Innenverwaltung hält deshalb die Abschiebung für rechtmäßig. Sie läßt dabei allerdings außer acht, daß er als ehemaliges Mitglied der kurdischen Arbeiterpartei PKK in der Türkei in doppelter Hinsicht gefährdet ist. Die türkischen Behörden würden ihn aufgrund seiner PKK-Mitgliedschaft zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilen, und von der PKK selbst erwarten ihn Mordanschläge.

Heckelmann begründete auch die beiden Abschiebungen in die Türkei am 4. und 11. Mai. Am 11. Mai sei nicht ein Kurde abgeschoben worden, sondern ein türkischer Straftäter. Und die Abschiebung am 4. Mai sei leider ein Versehen gewesen. In der Tat sei ein Kurde abgeschoben worden, der kein Straftäter war. Dies hätte nicht passieren dürfen, und die Abschiebung hätte »ohne sein Wissen« stattgefunden. Heckelmann begründete dies mit seiner Abwesenheit zwecks Teilnahme an besagter Innenministerkonferenz.

Geklärt wurde gestern auch, was die CDU unter dem Begriff »Krisengebiet« versteht. Wie berichtet, hatte das Abgeordnetenhaus am 11. April beschlossen, Kurden nicht in »das Krisengebiet« abzuschieben. Der CDU-Abgeordnete Wruck sorgte gestern für Aufklärung: »Was das Krisengebiet ist, das wissen wir doch alle. Mit Krisengebiet ist ausschließlich der Irak gemeint. Das muß mal knallhart gesagt werden!« Nadja Encke