Verfahren um den Tod einer Demonstrantin eingestellt

Celle/Göttingen (dpa) — Der Tod der Göttinger Studentin Cornelia Wessmann wird keine weiteren Ermittlungsverfahren nach sich ziehen. Die 24jährige war am 17. November 1989 nach einer Demonstration tödlich verletzt worden, als sie bei einer Polizeiaktion von einem Auto erfaßt und getötet wurde. Der Generalstaatsanwalt in Celle, Manfred Endler, teilte mit, er habe die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Göttingen bestätigt, weil auch Nachforschungen „keine weiterführenden Erkenntnisse“ erbracht hätten. Edler sah keine strafbare Handlung der Polizeibeamten. Demonstrationsteilnehmer und die Schwester der Getöteten hatten den Beamten vorgeworfen, beim Versuch einer Personalienfeststellung den Tod der jungen Frau verursacht zu haben. Ihre Personalien sollten zusammen mit denen einer Gruppe von Demonstranten überprüft werden, nachdem es zu Schlägereien zwischen rechtsradikalen Skinheads und Autonomen gekommen war.