Allein gegen die Gewoba

■ Wie ein Mieterdavid gegen den Wohnungsriesen einen Brief wirft

Die Welt ist schlecht, und wer das erst einmal weiß, über den bricht sie zusammen mit Macht.

Mieter David ist ein Mann, der ungern wie Du und ich, aber regelmäßig unregelmäßig und bar seine Miete einzahlte. Mal mehr, mal weniger, wie es gerade hinkam. Der Gewoba ging das auf die Nerven, weil jede unregelmäßige Buchung viel bürokratischen Aufwand erfordert. Bis zu drei Wochen irrt so eine heimatlose Buchung durch die Gesellschaft. Die Gewoba forderte ihren Mieter deshalb auf, seine Miete mit jeweils beigefügten Einzahlungskarten zu begleichen, auf denen die Miete ausgedruckt war. Nun wurde es Mai, und das Schicksal nahm seinen Lauf.

Denn wegen des Feiertages der Arbeit ließen die Zahlkarten auf sich warten und es wurde der 4. Mai, ein Samstag, bevor das berüchtigte Doppelformular im Briefkasten des Mieters lag. Gleich montags darauf machte der sich auf den beschwerlichen Weg, die Gestalt unter der Last des Baren gebeugt. Und wieder wurde es Feiertag, Himmelfahrt nämlich, der 9., die Banken behielten das Geld zurück und schwitzten ein paar Zinsen damit aus und so ließ sich keine müde Mark auf dem Gewoba-Konto blicken, als es am 14. Mai turnusmäßig abgefragt wurde.

Also schickte der Wohnungsriese eine Mahnung, worin David binnen „drei Tage(n) nach Zugang dieses Schreibens“ aufgefordert wurde, seine Miete zu bezahlen. David hatte aber längst gezahlt, am 6., wie er selbst behauptet, und hat damit seiner gesetzlichen Pflicht, am dritten Werktag die Miete zu überweisen, Genüge getan. So schrieb er eine „Gegenmahnung“ an die Gewoba:

„Ich bitte Sie innerhalb von drei Tagen nach Erhalt dieses Briefes noch einmal auf dem Konto nachzusehen.“ Der Brief schloß, wie schon die Mahnung, mit dem freundlichen Gruß ab: „Dieser Brief wurde maschinell erstellt und wird nicht unterschrieben.“

Bei der Gewoba räumt man mittlerweile ein, das der Mietverzug durch die Feiertage und die Zwischenlagerung des Geldes auf der Bank verursacht sein könnten. Denn die Miete traf tatsächlich einen Tag später, am 15. Mai, auf dem Gewoba-Konto ein.

Moral: Wir brauchen ein Gesetz, daß die Überweisung von Mieten bis zum vierten Werktag eines Monats ermöglicht, unter der Voraussetzung, daß der 1. und der 9. eines Monats auf einen Feiertag fallen. mad