Alte Mietverträge trotz neuem Urteil gültig

Karlsruhe (afp) — Mieter sind weiterhin verpflichtet, Kleinreparaturen an der Wohnung und die Wartung von Warmwasseranlagen selbst zu zahlen, wenn der Mietvertrag dafür angemessene Höchstbeträge vorsieht. Ohne die mündliche Zustimmung des Vermieters dürfen sie auch nicht an Dritte untervermieten und müssen den Anschluß an das Kabelfernsehnetz nach einer Einzelfallprüfung dulden. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) gestern mit und korrigierte seine Verlautbarung zu einer BGH-Entscheidung von letzter Woche. Jetzt heißt es, das Urteil befasse sich nicht grundsätzlich mit den Rechten der Vermieter und Mieter, sondern mit der Wirksamkeit bestimmter Klauseln eines Mustermietvertrages des niedersächsischen Haus- und Grundbesitzervereins. Es sei keineswegs ausgeschlossen, daß er bei präziser Abfassung rechtlich Bestand haben könnte, heißt es.(AZ: VIII ZR 38/90).