Prozeß wegen 2 Mark 50

■ 77jährige Dame muß wegen Diebstahls eines Dekorationsfarnzweigs vor Gericht

Berlin. Kein Wunder, daß die Justiz überlastet ist: Weil sie einen Deko-Farnzweig zum Preis von 2,50 Mark in einem Blumenladen geklaut haben soll, muß diese Woche eine 77jährige alte Dame in Moabit vor den Kadi. Justizsprecherin Fölster begründete den Prozeß damit, die alte Dame sei bereits dreimal wegen Diebstahls vorbestraft. Eine Einstellung des Verfahrens vor einem Prozeß sei deshalb nicht in Betracht gekommen. Der Generalstaatsanwalt am Landgericht Heinze kannte den Fall nicht. Er fand es jedoch keineswegs absurd, wegen 2,50 Mark den Justizapparat anzuwerfen. »Bei Unverbesserlichen kann man nicht prinzipiell auf das Strafrecht verzichten, auch bei Bagatellkriminalität nicht«, meint der Generalstaatsanwalt, der durch die rot-grüne Koalition ins Amt kam. Auch dem Leiter der Amtanwaltschaft Blum war von der Anklage aus der Feder eines Oberamtsanwalts nichts bekannt. »Im Wiederholungsfall und bei einer schnellen Rückfallgeschwindigkeit« des Beschuldigten sei eine solche Anklage jedoch vertretbar. Das Gericht müsse sich im Prozeß mit der Persönlichkeit der alten Dame beschäftigen. Und wenn sie nicht kommt? Bei einer ordungsgemäßen Ladung könnten Zwangsmaßnahmen ergehen, erklärte Fölster. »Rein theoretisch gesprochen gehört dazu auch der Erlaß eines Haftbefehls.« plu