Honecker soll ersten Schießbefehl schon 1961 erteilt haben

Hamburg. Bereits einen Monat nach dem Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 soll Erich Honecker einen ersten Schießbefehl erteilt haben. Das Hamburger Nachrichtenmagazin 'Der Spiegel‘ berichtet in seiner neuesten Ausgabe, als Chef der Sicherheitsabteilung des SED-Zentralkomitees habe Honecker damals angeordnet: „Gegen Verräter und Grenzverletzer ist die Schußwaffe anzuwenden.“ Die Zeitschrift beruft sich auf ihr vorliegende „neue Dokumente“.

Die Berliner Justizsprecherin Jutta Burghart hatte am Wochenende geäußert, der Staatsanwaltschaft lägen bisher entsprechende Papiere nicht vor.

Gegen den inzwischen in die Sowjetunion nach Moskau geflohenen Ex-DDR-Staatschef Honecker liegt ein Haftbefehl der Berliner Justiz wegen Anstiftung zum Totschlag vor. Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer angestrengten Strafverfolgung auf das Protokoll einer Sitzung des Nationalen Verteidigungsrats von 3. Mai 1974, wie Burghart sagte.

Darin werde von den Grenztruppen gefordert, „weiterhin rücksichtslos von der Schußwaffe Gebrauch zu machen“. Dieses Dokument liege den Behörden vor und trage die Unterschrift Honeckers, sagte Burghart.

Der 'Spiegel‘ berichtet weiter, Erich Honecker habe 1967 die Beförderung eines Unteroffiziers angeordnet. Dieser soll einen fahnenflüchtigen Untergebenen bei einem Fluchtversuch erschossen haben. Ein sogenannter „Grenzlage-Bericht“ zu dem Vorfall trage Honeckers handschriftlichen Vermerk: „Sofort zum Leutnant zu befördern“. ap