■ URTEIL
: Reisewerbung darf nicht in die Irre führen

Köln (dpa) — Wenn ein jüngstes Kölner Gerichtsurteil Bestand hat, dürfen Reiseveranstalter bei ihrer Werbung künftig nicht mehr „zehn Tage Istanbul“ versprechen, wenn der Gast sechs Tage davon im Bus sitzt. Die Angabe konkreter Aufenthaltszeiten muß unterbleiben, sobald der Aufenthalt am Zielort kürzer ist als die angegebene Zahl von Tagen der gesamten Reise. (Az.: 81 O 101/90)

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