: Attentäter zu langer Haft verurteilt
■ Das OLG Frankfurt befand zwei Palästinenser, PFLP-Mitglieder, des versuchten Mordes für schuldig
Frankfurt (dpa) — Die Palästinenser Hafisz Kassem Hussein (47) und Abdel Fattah Ghadanfar (50) sind gestern vom Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt zu Haftstrafen von 15 und 12 Jahren verurteilt worden. Sie wurden des gemeinschaftlichen versuchten Mordes sowie der Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Sprengstoffgesetz für schuldig befunden.
Die Angeklagten, die der in Syrien ansässigen palästinensischen Organisation PFLP — Volksfront für die Befreiung Palästinas — angehörten, hatten am 31. August 1987 und am 26. April 1988 zwei Sprengstoffanschläge gegen US-Militärtransportzüge auf Bahnstrecken in Niedersachsen verübt. Bei dem einen Anschlag wurde eine Autofahrerin verletzt, die in der Nähe des Explosionsortes ihren Wagen angehalten hatte. Lediglich Sachschaden entstand bei dem zweiten Anschlag auf einen mit 33 Militärpersonen besetzten Zug.
Die Angeklagten wurden 1988 in Frankfurt festgenommen. Dabei stellte die Polizei vier Sprengsätze sicher, die mit luftdruckabhängigen Zündanlagen für die Explosion in Flugzeugen ausgerüstet waren. Ein ähnlicher Sprengsatz führte später, am 21. Dezember 1988 zum Absturz eines Flugzeugs über Lockerbie in Schottland.
Die Ermittlungen ergaben jedoch, daß dieser Sprengsatz nicht in Frankfurt an Bord der Maschine gebracht worden sein konnte, da das Flugzeug sonst bereits auf dem Flug zwischen Frankfurt und London hätte abstürzen müssen.
Zum Zeitpunkt des Lockerbie- Anschlags befanden sich die Angeklagten überdies schon rund zwei Monate in Untersuchungshaft. Nach den Feststellungen des Gerichts hielten sich die Angeklagten seit Anfang 1987 in der Bundesrepublik auf. Sie hatten den Auftrag, eine Unterorganisation der PFLP auf deutschem Boden aufzubauen. Zweck dieser Organisation sollten Sprengstoffanschlägen zur Unterstützung des palästinensischen „Befreiungskampfes“ sein. Als Ziel der Anschläge waren vor allem US-Militäreinrichtungen in der Bundesrepublik vorgesehen.
Schwere Folgen hatte nachträglich die Sicherstellung der Sprengsätze nach der Verhaftung der beiden Angeklagten in Frankfurt: Bei der Untersuchung im Bundeskriminalamt in Wiesbaden explodierte eine der Sprengladungen, die zur Tarnung in einen Radioapparat eingebaut war. Ein Kriminalbeamter wurde getötet, ein anderer schwer verletzt.
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