piwik no script img

Kronzeugenregelung auch für Beer

Koblenz (ap) — Das frühere Mitglied der Rote-Armee-Fraktion (RAF), Henning Beer, kann auf ein milderes Urteil hoffen: Die Bundesanwaltschaft will im Prozeß gegen Beer vor dem OLG Koblenz die Anwendung der Kronzeugenregelung beantragen. Oberstaatsanwalt Hans- Joachim Kurth und Staatsanwalt Wolfgang Drosdziok begründeten dies gestern mit den umfassenden Aussagen Beers sowohl bei seinen Vernehmungen als auch in der Verhandlung. In den ersten beiden Mordprozessen gegen die RAF-Aussteiger Lotze und Albrecht hatten die Gerichte Strafen von jeweils zwölf Jahren Haft verhängt. Der heute 32jährige hatte gestanden, an der Vorbereitung des gescheiterten Sprengstoffanschlags auf den früheren Nato-Oberkommandierenden Haig am 25. Juni 1979 sowie an einem Banküberfall in Zürich am 19. November 1979 beteiligt gewesen zu sein. Die Bundesanwaltschaft wirft Beer Mord, 30fachen versuchten Mord, Mitgliedschaft in der RAF und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vor.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen