VS-Chef im Beförderungsstau

■ Verwaltungsgericht soll Verfassungsschützer gegen den Senat helfen

An vielen Stellen des öffentlichen Dienst sind in den vergangenen Jahren gut dotierte Stellen weiter angehoben oder auch neue Stellen für Spitzenbeamte geschaffen worden. Nur einer kommt auch nach vier Jahren Papierkrieg mit dem Senat nicht auf den gewünschten Schnitt: Bremens oberster Verfassungsschützer Walter Wilhelm. Inzwischen sitzt Wilhelms Groll so tief, daß er sich mit der Stadtgemeinde Bremen vor dem Verwaltungsgericht um das angemessene Salär für seine Tätigkeit streitet: A16 oder B3 lautet die Frage, mit der sich Verwaltungsrichter gestern nach der zweiten öffentlichen Erörterung ins stille Kämmerlein zurückzogen. Doch außer um das 800-Marks-Problem geht es indirekt auch um die Frage: Wieviel ist dem Senat der Verfassungsschutzchef wert: Soviel wie ein Oberstudiendirektor oder eher soviel wie die Leiterin der Achtpersonen-Zentralstelle für ZuwandererInnen, Dagmar Lill?

Wilhelm argumentiert, daß bereits sein Vorgänger, den er 1982 beerbte, nach B3 besoldet worden ist. Und auch anderen Bewerbern sei damals zugesagt worden, daß sie diese Besoldungsstufe erhalten sollten. Doch als Wilhelm als zweite Wahl ins Amt kam, wurde der Stellenplan geändert und die geringere Besoldung festgesetzt. Juristisch völlig einwandfrei: Denn die Bürgerschaft kann selbst festlegen, wieviel Gehalt ihm welche Stelle wert ist, vorausgesetzt, die Entscheidung richtet sich nicht willkürlich gegen eine betimmte Person. Genau dies, meint Wilhelm, sei ihm widerfahren. Ob die Richter diese Auffassung teilen, ließen sie nicht erkennen. Das Urteil wird schriftlich zugestellt. hbk