„Ich hätte Ihnen Fehler erspart...“

■ Zur taz-Serie „Die zweite Pleite der AG-Weser

Ein zentraler Punkt Ihrer Serie ist die Darstellung des sognannten „Mahndorf-Grundstücksvertrags“. Tatsächlich ist es so, daß die Stadtgemeinde Bremen das Mahndorf-Gelände 1983 zum Preis von rd. 800.000 DM an die Firma Grunau verkauft und Ende 1988 zum Preis von rd. 4 Mio DM zurückerworben hat. Eine etwas genauere Recherche Ihrerseits hätte erkennbar gemacht, daß die Firma Grunau Investitionen von mehr als 3 Mio DM auf der 1983 erworbenen Fläche getätigt hat. Insgesamt haben sich die Anschaffungs- und Herstellungskosten für das Mahndorf-Grundstück der Firma Grunau auf 3,95 Mio DM belaufen. Überdies sind schrittweise weitere Investitionen von 2,8 Mio DM getätigt worden, so daß der Aufbau des Mahndorf-Betriebs insgesamt 6,8 Mio DM gekostet hat.

Wichtig ist auch zu wissen, daß die Finanzierung dafür weitgehend von der Sparkasse in Bremen vorgenommen wurde. Die Stadtgemeinde hat die Fläche Mahndorf von der Firma Grunau zum gutachterlich festgelegten Verkehrswert von 4 Mio DM zurückerworben, was angesichts der Investitionen der Firma Grunau auch für Sie nachvollziehbar sein muß. Firma Grunau wollte ihre Mahndorf-Aktivitäten auf dem AG Weser-Gelände konzentrieren, und Bremen konnte diese Fläche bei dem insgesamt knappen Gewerbeflächenangebot gut gebrauchen. Es erschien dabei akzeptabel, der Firma Grunau eine dreijährige Übergangsnutzung auf dem Altgelände einzuräumen, wobei vereinbart wurde, daß der Mietzins erlassen werden sollte, wenn der Grundstückserlös vollständig in die AG Weser-Fläche investiert würde und zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen würden.

Die FIDES-Treuhandgesellschaft, die Wirtschaftsprüferin der Firma Grunau, teilt im übrigen mit, daß Grunau bis zum Ablauf der Frist am 5. Mai 1992 die erforderlichen 4 Mio DM Investitionen nachweisen darf. Im Zusammenhang mit der Zahlung des Kaufpreises für das Mahndorf-Grundstück durch die Stadtgemeinde Bremen wird von Ihnen vermutet, daß Parlamentarier durch nachträgliche Vertragsveränderungen unzureichend informiert worden seien. Dieser Hinweis ist falsch. Zwar ist zunächst in den Wirtschaftsförderungsausschüssen dargestellt worden, daß der Kaufpreis in zwei Raten, zunächst 3,5 Mio DM und nach Durchführung der Investitionen 0,5 Mio DM, gezahlt werden sollte. Dieser Beschluß war aber so nicht umsetzbar. Aus der Logik der Sache war es nur sinnvoll, der Firma Grunau vor der Erfüllung ihrer Zusage, für 4 Mio DM auf der AG Weser zu investieren, auch den Grundstückspreis in voller Höhe zur Verfügung zu stellen.

Von mir persönlich ist den Deputierten in der Sitzung der Wirtschaftsförderungsausschüsse am 27. Januar 1989 mitgeteilt worden, daß der Teilbetrag in Höhe von DM 500.000 direkt ausgezahlt werden mußte. Diese Änderung ist von den Wirtschaftsförderungsausschüssen akzeptiert worden. Ich habe anläßlich der Sitzung Anfang Januar 1991 diesen Fakt erneut erläutert. Hätten Sie Gelegenheit genommen, mit mir vor Veröffentlichung Ihrer Artikel-Serie Kontakt aufzunehmen, hätte ich Ihnen auch diesen Fehler ersparen können.

Zur Arbeitsplatzentwicklung der Firma Grunau: Nach meinen Informationen, die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FIDES stammen, wies der Unternehmensbereich Grunau Ende 1990 mit den Teilbereichen Grunau Industrieanstriche, Grunau Industrie-Service und Grunau Container-Service insgesamt 204 Mitarbeiter auf, davon 43 in Großenkneten. Überdies sind durch das Engagement von Grunau in den neuen Bundesländern dort 64 Arbeitsplätze neu geschaffen und rd. 270 gesichert worden. Gerade hinsichtlich des ostdeutschen Engagements werden auch von Ihnen skeptische Fragen gestellt. Ich persönlich begrüße es sehr, daß Herr Grunau im Sinne des notwendigen Strukturwandels in den neuen Bundesländern seinen Beitrag leisten will. Wenn Sie diese Aktivitäten in Mißkredit bringen wollen, ist das Ihre Sache. Im übrigen darf ich festhalten, daß die Wirtschaftsbehörde und das Arbeitsressort nicht fortlaufend Unternehmen und Betriebsteile, die gefördert worden sind, mit quasi-staatsanwaltlichen Methoden kontrollieren. Es ist allerdings sichergestellt, daß die Auflagen im Zusammenhang mit dem Mahndorf-Vertrag im Mai 1992 überprüft werden. Sind die Arbeitsplatzzusagen nicht realisiert worden, werden die vertragsmäßigen Sanktionen greifen.

Anschließend möchte ich Ihnen mitteilen, daß aus meiner Sicht die Verdienste der Firma Grunau um die Wiederbelebung des AG Weser-Geländes gar nicht bestritten werden können. Es ist nämlich nicht so, daß sich nach dem Zusammenbruch des Werftbetriebes Unternehmen massenweise um die Nutzung des AG Weser-Geländes beworben hätten. Herr Grunau war der einzige Unternehmer, der sich zugetraut hatte, dieses schwierige Gelände für Großmontagen und Anlagenbau zweckadäquat zu nutzen. Dazu hat er bis heute mehr als 18 Mio DM investiert. Gleichzeitig hat er eine Reihe hochkarätiger Firmen, etwa die Firma Mannesmann, für den Standort Bremen interessiert und insoweit den Platz der AG Weser bundesweit wieder attraktiv gemacht. Es versteht sich von selbst, daß die Firma Grunau die Möglichkeiten der Subventionierung von Investitionen in Anspruch genommen hat, wie sie jede andere Firma in Bremen, die erweitert oder sich neu ansiedelt, ebenso verlangt. Unregelmäßigkeiten sind dabei nach unserer Auffassung nicht aufgetreten.

Dr. Frank Haller, Staatsrat des Wirtschaftssenators