Drakonische Strafe für Totalverweigerer

■ Sechs Monate Haft wegen schlechter Prognose

“Ein solch gearteter Mensch wie der Angeklagte wird, falls er es nicht schon längst gatan hat, mit dem Gesetz früher oder später mit Sicherheit in Konflikt kommen.“ Mit dieser Begründung verdonnerte das Landgericht Oldenburg den Totalverweigerer Detlef D. zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung: Ein Urteil, daß in einer Erklärung des Bremer Rechtsanwaltes Günter Werner von „persönlichen Haßgefühlen“ des Richters gegenüber dem Angeklagten geleitet wurde.

Schon während der mündlichen Urteilsverkündung am 2. Mai in Oldenburg habe der Richter während seiner Erklärungen „wild mit den Armen gerudert“ und völlig die Verfassung verloren, erklärte Werner. Die jetzt vorliegende schriftliche Urteilsbegründung bestätigt im wesentlichen die Angaben des Rechtsanwaltes.

Richter Kansteiner unterstellte dem Angeklagten Detlef D. eine „außergewöhnliche(n) Ichbezogenheit und Verachtung all dessen, was die Gemeinschaft für ihn tut“ und „daß es ihm gar nicht so sehr um Krieg oder Frieden geht, sondern um seine Selbstverwirklichung in Freiheit.“ D. sei Vater eines Kindes und zahle nicht einmal Unterhalt, tadelte der Richter den Angeklagten. Weiter befremdete Kansteiner, daß D. ohne Arbeit sei: „Der Angeklagte, der eine gutaussehnde, gepflegte und modisch gekleidete Erscheinung darstellt, (hätte) schon längst eine Beschäftigung in seinem Beruf gefunden..., wenn er nur gewollt hätte.“

Richter Kansteiner lehnte eine Stellungnahme zu den Vorwürfen des Anwaltes ab. Der wird gegen das Urteil in die Revision gehen, auch wenn der Richter die Verhandlung noch vor der Rechtsmittelbelehrung abrupt abgebrochen hatte. mad