SPD unterliegt vor Verwaltungsgericht

■ SPD-Anspruch auf sieben ehemalige SED-Regionalzeitungen kein Fall für das Verwaltungsgericht

Berlin (taz) — Im Streit um die Privatisierungen von früheren SED- Bezirkszeitungen hat die Treuhandanstalt einen ersten Sieg gegen die SPD errungen. Für die SPD hatte ihr Schatzmeister Hans-Ulrich Klose vor dem Berliner Verwaltungsgericht Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt. Damit sollte verhindert werden, daß die Treuhand sieben ostdeutsche Regionalzeitungen veräußert, auf die die SPD Anspruch erhebt, weil sie vor 1933 Eigentum der SPD gewesen sein sollen. Nun hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin entschieden, daß der Verwaltungsrechtsweg nicht zulässig sei, da die Privatisierung der Zeitungen von der Treuhand korrekt nach dem Vermögensgesetz vorgenommen wurde. Die SPD hatte sich bei ihren Rückgabeansprüchen darauf berufen, hier handele es sich um Parteivermögen, das von der Treuhand nicht veräußert werden dürfe.

Dieser SPD-Auffassung hat sich das Verwaltungsgericht nicht angeschlossen. Da das Begehren der Antragstellerin also kein öffentlich- rechtliches sei, sondern eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit zum Gegenstand habe, wurde der Rechtsstreit an das Landgericht Berlin verwiesen. Die Rechtslage unterscheide sich hier „nicht von anderen Fällen, in denen sich frühere Eigentümer enteigneten Vermögens gegen dessen Privatisierung durch die Treuhandanstalt zur Wehr setzen“, heißt es im Beschluß des Verwaltungsgerichts.

Die SPD wird beim Verwaltungsgericht Berlin Beschwerde gegen den Beschluß der 1. Kammer einlegen. Damit ist die Verwaltungsstreitsache nicht rechtskräftig entschieden. Die von der Treuhand vorbereiteten Verträge mit den Verlagshäusern, die diese sieben Regionalzeitungen übernehmen wollen, können danach also nicht endgültig abgeschlossen werden. Damit wird nach Auskunft von Treuhand-Mitarbeiter Franz Wauschkuhn die Existenz dieser Zeitungen mit mehreren tausend Arbeitsplätzen zunehmend unsicher, da sich die beteiligten westdeutschen Verlage angesichts der unsicheren Rechtslage mit notwendigen Investitionstätigkeiten zurückhalten. bg