Sozialamt gesteht Fehlleistungen

■ In zehn Fällen wurden Sozialwohnungen ohne Berechtigung vergeben

Fehlleistungen gleich in drei Bereichen des Sozialressorts hat eine Innenprüfung ergeben. Sie wurde im April in Auftrag gegeben, nachdem in der Behörde drei Fälle bekannt geworden waren, in denen Familien nach dem Obdachlosenpolizeirecht in Bremer Wohnungen eingewiesen wurden, obwohl ihnen an anderem Ort noch Wohnraum zur Verfügung stand. Einer dieser Fälle war die Roma-Familie K. Tenever, die im Mai Gegenstand von Presseberichten war.

Insgesamt seien zehn Familien von der Wohnungshilfe zu unrecht bevorzugt worden, sagte Staatsrat Hans-Christoph Hoppensack gestern. Dem Land Bremen sei dabei ein Schaden von monatlich rund 25.000 Mark und einmalig 37.550 Mark für Möbel und Geräte entstanden. Allerdings habe sich keine der betroffenen Familien dadurch bereichert, denn die Sozialhilfe hätte ihnen sowieso zugestanden, und ein doppelter Sozialhilfe-Bezug konnte bei der Überprüfung nicht festgestellt werden.

Die Fehlentscheidungen sind durch mangelnde Abstimmung zwischen Wohnungshilfe, Asylberatung und Sozialamt aufgetreten. „Eine Ursache dafür dürfte die allerhöchste Arbeitsbelastung in diesem Bereich sein“, sagte Hoppensack. Während sich die Zahl der Asylbewerber in Bremen von 840 im Jahr 1987 auf 4.270 im vergangenen Jahr erhöht habe, sei die Personalentwicklung in der Behörde „deutlich zurückgeblieben“. Dafür trage der Sozialsenator „die volle politische Verantwortung“, sagte Hoppensack.

Anzeichen für Bestechlichkeit von Mitarbeitern gebe es nach der Überprüfung jedoch nicht, versicherte Sozialamts-Leiter Hans Leppin. Ob es neben dem Versagen der Behörde auch betrügerisch falsche Angaben der Sozialhilfeempfänger gegeben habe, sei noch nicht endgültig geklärt. Die 350 SachbearbeiterInnen des Sozialamtes sollen sich nun „nochmal alle mit dem Problem Obdachlosenpolizeirecht vertraut machen“, kündigte Leppin an. Ase